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Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 232/07 vom 29.01.2008

1. Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Zulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997), insbesondere zur "vorübergehend vertretungsweise" Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens (Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 -; Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -).

2. § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG ist auch dann anwendbar, wenn zwischen dem innegehabten Statusamt (hier: BesGr. A 13 BBesO) und der Bewertung des übertragenen Dienstposten (hier: BesGr. A 15 BBesO) mehr als eine Beförderungsstufe liegt.

3. Aus Sinn und Zweck der Zulagenregelung sowie aus einer vergleichenden Betrachtung mit der Zulagebestimmung des § 45 BBesG, der in seinem Abs. 2 Satz 1 weitgehend wortidentisch mit § 46 Abs. 2 Satz 1 BBesG die Höhe der Zulage auf "höchstens jedoch der dritten folgenden Besoldungsgruppe" beschränkt, folgt, dass in diesen Fällen die Zulage für das Amt, für das die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Beförderungsvoraussetzungen) vorliegen, zu gewähren ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 O 220/07 vom 01.11.2007

Liegt eine Vertretung von mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit vor, entfällt ein Mehrvertetungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG, wenn das Begehren der Auftraggeber einen jeweils gesonderten Gegenstand bildet.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11510/06.OVG vom 19.04.2007

1. Zu den Anforderungen an einen so genannten integrierten Studiengang im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG.

2. Zur Frage, wann der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern von besonderer Bedeutung im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BAföG ist.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 94/06 vom 30.08.2006

Zustellung an mehrere Prozessbevollmächtigte; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Darlegung der Divergenzrüge; fehlende Begründung eines Urteils; Verletzung rechtlichen Gehörs; Abschiebung eines HIV-infizierten Ausländers nach Kamerun.

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 119/04 vom 22.02.2005

Bei mehreren personellen Einzelmaßnahmen, die auf einer einheitlichen unternehmerischen Entscheidung beruhen und keine Besonderheiten aufweisen, ist bei der Festsetzung des Gegenstandswertes ab der zweiten Maßnahme ein prozentualer Abschlag wie folgt vorzunehmen:

Maßnahmen 2 - 20 = 75 % Abschlag;

Maßnahmen 21 - 50 = 87,5 % Abschlag;

Maßnahmen 51 - 100 = 90 % Abschlag;

Maßnahmen 101 - 200 = 92,5 % Abschlag;

Maßnahmen 201 - 400 = 95 % Abschlag.

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 100/04 vom 10.01.2005

Bei mehreren personellen Einzelmaßnahmen, die auf einer einheitlichen unternehmerischen Entscheidung beruhen und keine Besonderheiten aufweisen, ist bei der Festsetzung des Gegenstandswertes ab der zweiten Maßnahme ein prozentualer Abschlag wie folgt vorzunehmen:

Maßnahmen 2 - 20 = 75 % Abschlag;

Maßnahmen 21 - 50 = 87,5 % Abschlag;

Maßnahmen 51 - 100 = 90 % Abschlag;

Maßnahmen 101 - 200 = 92,5 % Abschlag;

Maßnahmen 201 - 400 = 95 % Abschlag.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ss 304/01 vom 22.11.2001

Wird ein Urteil an denselben Empfangsberechtigten zweimal zugestellt, ist für den Fristablauf für die Einlegung des Rechtsmittels allein der Zeitpunkt der ersten (wirksamen) Zustellung maßgeblich. § 37 III StPO gilt nur für die Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 29/01 vom 23.04.2001

Leitsatz:

1. Solange der Unternehmer seiner Überwachungspflicht gemäß § Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. Art. 13 Abs. 2 AETR nicht nachkommt, indem er Belehrungen und regelmäßige Kontrollen des Fahrpersonals unterlässt, und deshalb die Fahrer in einer Reihe von Fällen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und/oder Ruhezeiten missachten, begeht der Unternehmer in dieser Zeit nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 FpersG (vgl. BayObLG VRs 92, 238, 240).

2. Erscheint das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses möglich und macht die Ermittlung der maßgeblichen Tatsachen in der Rechtsbeschwerde insoweit eine Beweisaufnahme wie in der Hauptverhandlung erforderlich, so ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehalten, diese Tatsachen aufgrund eigener Sachuntersuchung im Freibeweisverfahren zu klären. In solchen Fällen kann das Urteil aufgehoben und an den Tatrichter zurückverwiesen werden (vgl. auch BGHSt 16, 399, 403).

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 217/00 vom 25.04.2000

Leitsatz:

Nehmen an einer Gerichtsverhandlung mehrere Mitglieder einer Anwaltssozietät teil, ist die gesonderte Geltendmachung von Fahrtkosten für die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch jeden der Anwälte missbräuchlich, wenn für ihre getrennte Anreise kein sachlicher Grund besteht.

LAG-HAMM – Beschluss, 10 Ta 749/07 vom 18.02.2008

LAG-HAMM – Beschluss, 13 Ta 754/07 vom 28.01.2008

LAG-HAMM – Beschluss, 13 Ta 750/07 vom 28.01.2008

LAG-HAMM – Beschluss, 13 Ta 748/07 vom 28.01.2008

LAG-HAMM – Beschluss, 10 Ta 755/07 vom 28.01.2008

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 1 Ta 103/07 vom 11.06.2007

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 1 Ta 105/07 vom 06.06.2007

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 39/05 vom 25.04.2005

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 40/05 vom 25.04.2005


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