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Mehrehe

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 58/08 vom 23.06.2008

Die nach deutschem Recht aufhebbare Zweitehe kann ausländerrechtlich einer bloßen "Scheinehe" nicht gleichgestellt werden, da das maßgebliche Differenzierungskriterium für den Zuzugsanspruch, die eheliche Lebensgemeinschaft, hier nicht fehlt (a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.8.2005 - 13 S 951/04 - juris).

Es kann offenbleiben, ob und unter welchen Vorausetzungen sich der "de facto-Vater" auf Art. 6 GG berufen kann (verneinend VGH Mannheim, Beschl. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 - juris), da die von der Ausländerbehörde in ihre Ermessenserwägungen einzustellenden Belange des Ausländers auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) nicht Verfassungsrang haben müssen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 995/07 vom 21.08.2007

Aus einer in Deutschland verbotenen Doppelehe kann kein Aufenthaltsrecht im Wege des Familiennachzuges hergeleitet werden.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 951/04 vom 15.08.2005

Eine auch nach ausländischem Recht unzulässige Doppelehe (hier: Ehe eines in Polen bereits verheirateten Ausländers mit einer Deutschen) entfaltet zugunsten des Ausländers keine ausländerrechtlichen Wirkungen, weil sie nicht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG steht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11717/03.OVG vom 12.03.2004

Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LB 84/05 vom 29.11.2005


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