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Mehraufwendungen

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 475/07 vom 07.10.2008

Rechtsgebiete:SächsRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Dienstreise, Dienstgang, Reisekostenverfügung, Mehraufwendungen, Kostenersparnis, Anwesenheitspflicht
Stichwort:Mehraufwendungen
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen eines Dienstganges, wenn der Beamte nicht am Dienstort wohnt.

Mehraufwendungen i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsRKG liegen nicht vor, soweit der Beamte durch den Dienstgang Fahrtkosten zwischen Wohnung und Dienststelle spart, die ihm ohne den Dienstgang aufgrund der Anwesenheitspflicht an der Dienststelle entstanden wären.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 475/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10241/08.OVG vom 09.06.2008

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Wegstreckenentschädigung, Mehraufwendungen, Reisekostenerstattung, Reisekostenvergütung, Reisekosten, Dienstreise
Stichwort:Mehraufwendungen
Leitsatz:Beginnt oder endet die Dienstreise eines Beamten statt an seinem Dienst- an seinem Wohnort, so sind bei der Berechnung der Wegstreckenentschädigung diejenigen Kosten in Abzug zu bringen, die er für die Fahrt zwischen Wohnung und Dienststelle ohnehin hätte aufbringen müssen, um seiner dienstlichen Anwesenheitspflicht zu genügen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10241/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10797/04.OVG vom 26.08.2004

Rechtsgebiete:LBlindenGG, LPflGG, BSHG, VVG, GG
Schlagworte:Anrechenbarkeit, Anrechnung, Anspruch, Anspruchsgrundlage, Anspruchsnorm, Auslegung, Behinderter, Behinderung, Blinde, Blindengeld, Entstehungsgeschichte, Gleichheitssatz, Invalidität, Invaliditätsversicherung, Kapitalabfindung, Kapitalunfallversicherung, Kumulation, Landesblindengeld, Landesblindengeldrecht, Leistung, Leistungsbezugsrecht, Mehraufwendungen, Mehrbedarf, Öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtsnorm, Rechtsvorschrift, Sehbehinderung, Schwerbehinderung, Sinn, Sozialrecht, Überkompensation, Unfall, Unfallversicherung, Versicherung, Versicherungsleistung, Versicherungsvertrag, Wortlaut, Zivilrecht, Zweck, Zweckgleichheit
Stichwort:Mehraufwendungen
Leitsatz:Eine Kapitalabfindung, die einem unfallbedingt Erblindeten aus einer von seinem Arbeitgeber für ihn abgeschlossenen privaten Unfall- und Invaliditätsversicherung ausbezahlt wurde, ist auf das Blindengeld als Leistung "nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck" i. S. v. § 4 Abs. 1 LBlindenGG anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 LPflGG; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 19. März 1982 - 8 A 24/80 u. 8 A 46/80 - AS 17, 246 u. 251).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10797/04.OVG


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