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Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit

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BAG – Urteil, 4 AZR 596/99 vom 25.10.2000

Rechtsgebiete:MTV
Schlagworte:Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit
Stichwort:Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit
Leitsatz:1. Der MTV für die Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 18. Mai 1990 erlaubt in Verbindung mit dem Beschäftigungssicherungstarifvertrag in der Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 16. Dezember 1996/3. Februar 1997 die Flexibilisierung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen Ausgleichszeitraum von 12 Monaten auf Betriebsebene.

2. Wird ein im Vollzug einer tarifgerechten Betriebsvereinbarung über die flexible Gestaltung von Arbeitszeiten vor Ablauf des Ausgleichszeitraums entstandener sog. Plusstundensaldo durch Zahlung des Stundenlohnes abgebaut, so sind auf diese Stundenlöhne keine Mehrarbeitszuschläge zu leisten.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 596/99




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