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Mehrarbeitszuschläge gemäß MTV-Metall NRW

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 Sa 1046/98 vom 17.11.1998

Rechtsgebiete:MTV-Metall NRW
Schlagworte:Mehrarbeitszuschläge gemäß MTV-Metall NRW
Stichwort:Mehrarbeitszuschläge gemäß MTV-Metall NRW
Leitsatz:Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Arbeitnehmer im Geltungsbereich des MTV-Metall NRW (ab 01.10.1995) 35 Stunden.Ist eine Verlängerung der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gem. § 3 Nr. 3 MTV nicht vereinbart und ist auch sonst keine Vereinbarung über eine anderweitige Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gem. § 4 Nr. 1 und 2 MTV getroffen worden, ist die über 7 Stunden pro Tag hinaus geleistete Arbeit zuschlagpflichtige Mehrarbeit.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 1046/98




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