Der Status des Soldaten und die damit verbundene grundsätzliche Pflicht zur Dienstleistung in dem durch dienstliche Erfordernisse bestimmten zeitlichen Umfang schließen die Gewährung der nur für Beamte mit geregelter Arbeitszeit vorgesehenen Mehrarbeitsvergütung auch an Soldaten im Bundesnachrichtendienst aus.
Urteil des 2. Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 7.98 -
Der Status des Soldaten und die damit verbundene grundsätzliche Pflicht zur Dienstleistung in dem durch dienstliche Erfordernisse bestimmten zeitlichen Umfang schließen die Gewährung der nur für Beamte mit geregelter Arbeitszeit vorgesehenen Mehrarbeitsvergütung auch an Soldaten im Bundesnachrichtendienst aus.
Urteil des 2. Senats vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 -