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Mehrarbeit von Leiharbeitnehmern

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 43/00 vom 19.06.2001

Rechtsgebiete:BetrVG, AÜG
Schlagworte:Mehrarbeit von Leiharbeitnehmern - Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleiherbetrieb
Stichwort:Mehrarbeit von Leiharbeitnehmern
Leitsatz:1. Ob bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, der Betriebsrat des Verleiherbetriebs oder derjenige des Entleiherbetriebs mitzubestimmen hat, richtet sich danach, ob der Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft.

2. Die Entsendung von Leiharbeitnehmern in Betriebe, deren betriebsübliche Arbeitszeit die vom Leiharbeitnehmer vertraglich geschuldete Arbeitszeit übersteigt, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, sofern die Entsendung für eine entsprechend verlängerte Arbeitszeit erfolgt. Das Mitbestimmungsrecht steht dem beim Verleiher gebildeten Betriebsrat zu.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 43/00




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