Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMehrarbeit 

Mehrarbeit

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 A 2098/08 vom 05.05.2009

Teilzeitbeschäftigte Beamte müssen nur eine entsprechend ihrer Teilzeitquote verminderte Anzahl an Mehrarbeitsstunden ohne Ausgleich leisten.

Wird die Grenze zur vergütungspflichtigen Mehrarbeit überschritten, haben sie für die zusätzlich zum Teilzeitdeputat geleisteten Stunden Anspruch auf anteilige Besoldung.

Eine allenfalls kurzfristige Anwesenheitsverpflichtung während zweier Springstunden pro Woche führt nicht zu einer unzulässigen Erhöhung der Lehrerarbeitszeit und ist regelmäßig nicht gesondert zu vergüten (Fortführung von Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 -).

HESSISCHES-LAG – Urteil, 12 Sa 30/07 vom 27.05.2008

Herausgabepflicht von Arbeitszeitaufzeichnungen an Kraftfahrer zur Durchsetzung einer Klage auf Vergütung von Mehrarbeit

§ 16 Abs. 2 ArbZG ist für den Zeitraum vom 24. März 2005 bis zum 31. August 2006 richtlinienkonform auszulegen, weil die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2002/15/EG mit dem 23. März 2005 abgelaufen war.

§ 16 Abs. 2 ArbZG ist bis zur Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG durch Inkrafttreten des § 21 a ArbZG am 01. September 2006 so auszulegen, dass Arbeitnehmer, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Herausgabe der schriftlichen Aufzeichnungen haben, welche der Arbeitgeber bei Überschreitung der werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden erstellen und aufbewahren muss.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 7.06 vom 08.11.2007

Bundesbeamte im Ruhestand haben keinen Anspruch nach §§ 72 Abs. 2 Satz 3, 242 BGB auf Geldausgleich für den während ihres aktiven Dienstverhältnisses im Beitrittsgebiet aufgrund rechtswidrig zu hoch angesetzter Wochenarbeitszeit zuviel geleisteten Dienst (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 und 2 C 35.02 -).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LC 264/06 vom 18.09.2007

1. Eine teilzeitbeschäftigte, beamtete Lehrkraft hat keinen Anspruch auf eine einer Vollzeitkraft entsprechenden Besoldung, auf Mehrarbeitsvergütung oder auf Dienstbefreiung für die Zeiten einer Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten.

2. Teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrkräfte werden in Niedersachsen durch die Teilnahme an Klassenfahrten nicht gleichheitswidrig stärker belastet, weil niedersächsische Erlasse hinreichende Ausgleichsregelungen vorsehen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UZ 2770/06 vom 28.03.2007

Frühbereitschaft für Lehrer im Sinne einer Anwesenheitsverpflichtung zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde ist kein Bereitschaftsdienst im herkömmlichen Sinne.

Die kurze Zeitspanne bis zur Feststellung, ob Vertretungsbedarf besteht oder nicht, ist nicht als quantifizierbare Arbeitszeit einzustufen, sondern den sonstigen pädagogischen Tätigkeiten außerhalb der Pflichtstundenregelung zuzuordnen.

Durch die Frühbereitschaft darf die den Lehrern abverlangte Arbeitszeitleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit den Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der übrigen Beamten nicht überschreiten (hier verneint bei ein bis zwei Tagen im Schuljahr).

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UE 1891/06 vom 07.02.2007

1. Der Dienstvorgesetzte entscheidet, ob Mehrarbeit aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht durch Dienstbefreiung ausgeglichen werden kann.

2. Die Hessische Bezügestelle berechnet die konkrete Vergütung, setzt sie fest und zahlt aus.

3. Zwingende dienstliche Gründe für die Vergütung geleisteter Mehrarbeit liegen nicht vor, wenn das Beamtenverhältnis wegen einer strafrechtlichen Verurteilung kraft Gesetzes endet.

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1992/04 vom 30.03.2006

1. Nicht die Rufbereitschaft als solche, wohl aber die während der Rufbereitschaft geleistete Arbeit ist bei der Berechnung der gesetzlichen Arbeitszeit zu berücksichtigen.

2. Da der schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 124 SGB IX zur Mehrarbeit nicht verpflichtet ist und als Mehrarbeit die Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit von 8 Stunden/Tag zählt (BAG AP § 124 SGB IX Nr. 1), überschreitet eine Einteilung des Schwerbehinderten zur Rufbereitschaft im Anschluss an die dienstplanmäßig zu leistende Arbeitszeit von 7 Std. 42 Min. die Grenzen billigen Ermessens, sofern die bis zum Erreichen der gesetzlichen Arbeitszeit verbleibenden Minuten keine sinnvolle Arbeitsleistung ergeben.

3. Die betriebliche Notwendigkeit zur Anordnung regelmäßiger Rufbereitschaft in einem Dialysezentrum erfüllt für sich genommen nicht die Voraussetzungen des § 14 ArbZG zur Durchbrechung der gesetzlichen Arbeitszeit in ,,außergewöhnlichen Fällen''.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10727/05.OVG vom 04.11.2005

Fahrten eines Beamten vom Ort des auswärtigen Dienstgeschäfts zum Dienstort außerhalb der Regelarbeitszeit sind grundsätzlich kein Dienst im Sinne des Arbeitszeitrechts (wie Urteil des BVerwG vom 11. Februar 1982, DVBl. 1982, S. 1190).

Dies gilt auch mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach der Bereitschaftsdienst von Ärzten und Mitgliedern des Rettungsdienstes als Arbeitszeit anzusehen ist (Urteil vom 5. Oktober 2004, NJW 2004, S. 3547).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 10906/04.OVG vom 06.08.2004

Die im Beitrittsgebiet tätig gewesenen Bundesbeamten, die bis zum 31. Dezember 2000 Dienst mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden leisten mussten, haben keinen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung oder auf Schadensersatz; das gilt auch dann, wenn sie sich inzwischen im Ruhestand befinden und die ihnen zustehende Dienstbefreiung nicht mehr in Anspruch nehmen können (in Ergänzung zu: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02. u.a., ZBR 2003, S. 383 - 386).

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 N 3925/98 vom 02.10.2003

Die Regelungen über ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte (§§ 2, 3 der Verordnung vom 20. Dezember 2002, GVBl. 2003 I S. 2) und über den finanziellen Ausgleich von Arbeitszeitguthaben (§ 3 der Verordnung vom 8. Februar 2000, GVBl. I S. 101) sind rechtlich nicht zu beanstanden.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 3 LB 44/03 vom 02.10.2003

Zur Vergütung von beamteten Teilzeitlehrkräften für Klassenfahrten

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10045/03.OVG vom 19.03.2003

Soweit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 MVergV Zeiten des Bereitschaftsdienstes bei der Berechnung der zu vergütenden Mehrarbeitszeit nur entsprechend dem Umfang der erfahrungsgemäß bei der betreffenden Tätigkeit durchschnittlich anfallenden Inanspruchnahme berücksichtigt werden, steht dies in keinem Widerspruch zur Richtlinie 93/104/EG des Rates der Europäischen Union vom 23. November 1993. Denn diese Richtlinie enthält keine vergütungsrechtlichen Vorgaben für die Behandlung von Mehrarbeit.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 9 Sa 462/02 vom 07.11.2002

Kein Anspruch des teilzeitbeschäftigten Cockpitpersonals der D auf Vergütung nach der Mehrflugstundenstaffel des § 9 MTV Cockpit Nr. 5 a für Flugstunden unterhalb der Auslösegrenze von 73 bzw. 75 Flugstunden pro Kalendermonat

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 382/07 vom 25.09.2008

BAG – Urteil, 4 AZR 966/06 vom 12.12.2007

LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 85/07 vom 10.09.2007

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 4 Sa 745/06 vom 25.01.2007

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 11 A 126/00 vom 25.01.2002


Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Mehrarbeit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum