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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 73/06 vom 15.05.2007

Rechtsgebiete:NRettDG
Schlagworte:Badeaufsicht, Beurteilungsspielraum, Einsatzdokumentation, Finanzierungsübersicht, Hilfe, medizinische, Kosten, Krankenhaus, Notarzt, Rettungsdienst, Wasserrettung, Wirtschaftlichkeitsgebot
Stichwort:medizinische
Leitsatz:1. Kann der zum Notarztdienst eingeteilte Arzt eines Krankenhauses außerhalb seines Einsatzes als Notarzt zu krankenhausbezogenen Aufgaben herangezogen werden, genügen nur die Kosten dem rettungsdienstrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebot, die auf seine notärztlich-rettungsdienstliche Tätigkeit entfallen.

2. Der Schiedsstelle für den Rettungsdienst steht nicht ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer rettungsdienstfachlicher Beurteilungsspielraum zu (Fortführung der Rechtspr. des OVG Lüneburg, Urt. v. 7.11.1997 - 7 L 7458/95-).

3. Die Wasserrettung ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes.

4. Der Wasserrettungsdienst ist von der allgemeinen Badeaufsicht abzugrenzen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 73/06



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 M 4/06 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:HMG LSA, PersVG LSA
Schlagworte:Fakultät, medizinische, Personalvertretung
Stichwort:medizinische
Leitsatz:Mit Inkrafttreten des HMG LSA ist der Personalrat der Universität auch für die medizinische Fakultät zuständig geworden, da diese keine Dienststelleneigenschaft mehr besitzt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 M 4/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 232/05 vom 31.01.2006

Rechtsgebiete:KrPflAPrV, KrPflG, PodAprV, PodG
Schlagworte:Berufsbezeichnung, Fußpflege, medizinische, Gleichwertigkeit, Heilmittel, Krankenkasse, Krankenschwester, Podologe, Übergangsrecht, Übergangsregelung, Vertrauensschutz
Stichwort:medizinische
Leitsatz:Eine Ausbildung als Krankenschwester und die Teilnahme an einem 60-Stunden umfassenden Fußpflegekurs sind der zweijährigen Ausbildung nach dem PodG nicht gleichwertig und berechtigten daher nicht zum Führen der nach dem PodG geschützten Berufsbezeichnungen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 232/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 247/00 vom 06.02.2004

Rechtsgebiete:ÄAppO, GG
Schlagworte:Frage, missverständliche Frage, ungeeignete Antwortspielraum, Beurteilungsspielraum, Antwort, vertretbare, Antwort, richtige, Frage-Antwort-Verfahren, mutiple choise, Gutachten, Prüfungsfrage, fehlerhafte, Beurteilung, fachwissenschaftliche, Unhaltbarkeit, Vertretbarkeit, Antwort-Alternative, Prüfung, medizinische, Fachschrifttum
Stichwort:medizinische
Leitsatz:1. Dem Beurteilungsspielraum der Prüfer entspricht ein Antwortspielraum des Prüflings.

Dieser ist bei einem Frage-Antwort-Verfahren dann nicht verletzt, wenn die vorgegebenen Antworten alle Möglichkeiten einfangen, so dass der Prüfling ohne besondere Begründung die "richtige" Antwort finden kann.

2. Die vorgegebene Antwort muss verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig sein.

Lässt die Frage mehrere vertretbare Antworten zu, so ist sie in der Regel ungeeignet. Aus Gründen der Gleichbehandlung kann eine "Gutschrift" erforderlich sein, um den Prüfling mit anderen gleichzustellen, die ebenfalls eine nur "vertretbare" Lösung gefunden haben.

3. Für die "Vertretbarkeit" kommt es auf den Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Vorbereitung auf die Prüfung an.

4. Sachverständigen-Gutachten sind in dem Rahmen unerheblich, in welchem der prüfenden Behörde der Beurteilungsspielraum zusteht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 247/00


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