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Medikament

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 28.08 vom 28.05.2009

Die Aufwendungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind auch dann in voller Höhe beihilfefähig, wenn ein Festbetrag nach § 35 SGB V festgesetzt worden ist.

In den Beihilfevorschriften nicht vorgesehene Leistungseinschränkungen lassen sich nicht auf Hinweise des Bundesministers des Innern stützen.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 A 611/08.A vom 11.12.2008

1. Ein Abschiebungsschutzbegehren ist in Anpassung an die neue Rechtslage nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 19. August 2007 grundsätzlich dahin auszulegen, dass in einem Stufenverhältnis in erster Linie im Hauptantrag die Verpflichtung zur Feststellung eines europarechtlich determinierten Abschiebungsschutzes und nur hilfsweise die Verpflichtung zur Feststellung eines nationalen Abschiebungsschutzes begehrt wird (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -).

2. Ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (Art. 15 c QRL) erfordert keine landesweite, sondern nur eine auf einen Teil des Staatsgebietes beschränkte Konfliktsituation (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2007 - 10 C 43/07 - unter Aufgabe der Auffassung im Senatsurteil vom 7. Februar 2008 - 8 UE 1913/06.A -).

3. In der Provinz Paktia im Südosten Afghanistans findet derzeit ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Form von Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfen statt.

BSG – Urteil, B 3 P 5/07 R vom 18.09.2008

Bei der Bemessung des Pflegebedarfs ist die Begleitung eines Versicherten zur wöchentlichen Teilnahme an einer klinischen Arzneimittelstudie mit einem noch nicht zugelassenen Medikament nicht zu berücksichtigen.

BSG – Urteil, B 6 KA 36/07 R vom 16.07.2008

Die Prüfgremien nach § 106 SGB V sind auch nach der im Fallpauschalengesetz zum 1.1.2003 erfolgten Neuregelung der Honorierung ermächtigter Hochschulambulanzen weiterhin für die Wirtschaftlichkeitsprüfung dort verordneter Leistungen zuständig.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 34/08 vom 02.06.2008

Jedenfalls nach den im Eilverfahren bestehenden Erkenntnismöglichkeiten ist ein Mittel, das zur Vermeidung der Folgen einer Lactoseintoleranz die vom menschlichen Körper nicht mehr erfüllte Aufgabe der Aufspaltung von Milchzucker durch Zuführung eines Enzyms übernimmt, nicht als Funktionsarzneimittel einzustufen; insbesondere fehlt es insoweit sowohl an einer metabolischen als auch an einer pharmakologischen Wirkung.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 24.07 vom 28.05.2008

1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 108.07 vom 28.05.2008

1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 10.07 vom 28.05.2008

1. § 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigung für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 1.07 vom 28.05.2008

1. § 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigung für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 14.07 vom 21.05.2008

Der Rahmen einer nach Art. 3 § 7 Abs. 3a Satz 2 Nr. 5 AMNG zulassungsfreien Änderung eines Arzneimittels wird durch den Austausch sämtlicher arzneilich wirksamen Bestandteile nicht überschritten.

Ein Arzneimittel ist nur dann im Sinne des Art. 3 § 7 Abs. 3a Satz 2 AMNG insgesamt an eine Aufbereitungsmonografie angepasst worden, wenn die Gesamtaussage der Monografie übernommen worden ist.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 189/06 vom 11.04.2008

Es verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 78 AMG, § 1 Abs. 1, § 3 AMPreisV, wenn ein Apotheker beim Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente Bonuspunkte ausgibt und bei Vorlage einer vollständig ausgefüllten Bonuskarte einen Preisnachlass in Höhe von 10 ¤ beim Kauf nicht verordnungspflichtiger Produkte gewährt oder die vom Verbraucher gezahlte Praxisgebühr erstattet.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 27.07 vom 13.03.2008

Der in § 43 Abs. 1 Satz 1 und § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG zugelassene Versandhandel mit Arzneimitteln setzt nicht voraus, dass die bestellten Medikamente dem Endverbraucher an seine Adresse zugestellt werden. Der Versand kann auch durch Übersendung an eine in einem Gewerbebetrieb eingerichtete Abholstation erfolgen, in der die Arzneimittelsendung dem Kunden ausgehändigt wird.

Überschreitet das in den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen die Funktion des Transportmittlers und erweckt es den Eindruck, die Arzneimittel würden von ihm selbst abgegeben, handelt es sich nicht mehr um einen Arzneimittelversand durch eine Apotheke im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 AMG.

Das Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen (§ 24 ApBetrO) betrifft nicht das Einsammeln von Medikamentenbestellungen im Rahmen des Versandhandels mit Arzneimitteln.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 6 U 72/05 vom 18.01.2008

1. Zur "notwendigen Heilbehandlung" i.S.v. § 1 Nr. 2 MB/KK 76, wenn der Versicherungsnehmer an einer wissenschaftlich noch nicht zureichend erforschten Krankheit (hier: Fibromyalgie) erkrankt ist.

2. Zur Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers nach § 62 Abs. 1 VVG, sich einer bestimmten Heilbehandlung (hier: einer psychotherapeutischen Behandlung) zu unterziehen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 1.07 vom 17.01.2008

Das Recht zur Bezeichnung als "Internationale Apotheke" setzt nicht voraus, dass in nennenswertem Umfang gängige ausländische Arzneimittel vorrätig gehalten werden.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 126/06 vom 28.06.2007

Ein Internet-Versandhandel mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln aus den Niederlanden nach Deutschland verstößt nicht gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. mit den deutschen Vorschriften, die den innereuropäischen Versandhandel mit Arzneimitteln regeln.

BSG – Urteil, B 6 KA 44/06 R vom 27.06.2007

Die Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung kann gewählt werden, um die Wirtschaftlichkeit des Verordnungsumfangs in einzelnen Behandlungsfällen zu überprüfen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 39.06 vom 21.06.2007

1. Fehlt in der Zulassungsentscheidung für ein Arzneimittel eine Gegenanzeige, die eine ganze Personengruppe wie z.B. Kinder unter 12 Jahren von der Anwendung des Präparats ausschließt, so darf die Aufnahme einer solchen Gegenanzeige in die Packungsbeilage nicht im Wege der Auflage nach § 28 Abs. 2 AMG angeordnet werden.

2. Bei der Nachzulassung eines homöopathischen Kombinationspräparats, für dessen Wirkstoffe sämtlich Aufbereitungsmonografien vorliegen und das insgesamt den Kriterien der Kommission D für die Nachzulassung solcher Präparate genügt, kann eine Teilversagung betreffend die Anwendung bei Kindern nicht darauf gestützt werden, es lägen insoweit keine ausreichenden Prüfungen i.S.d. § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AMG vor.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11115/06.OVG vom 15.12.2006

Die erektile Dysfunktion kann eine behandlungsbedürftige Krankheit darstellen. Ein genereller Ausschluss der Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen in einem solchen Krankheitsfall durch den Verordnungsgeber ist unwirksam.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 266/05 vom 29.11.2006

1. § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ist trotz der für zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote bestehenden Regelung in § 25 Abs. 3 AufenthG auch auf den Fall anwendbar, dass die freiwillige Rückkehr in den Heimatstaat unmöglich ist, weil für den Ausländer dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG besteht.

2. In Serbien ist für einen Rückkehrer, der nach einer Nierentransplantation auf die immunsuppressive Therapie mit "Prograf 1 mg" und Cellcept 500 mg" angewiesen ist, die erforderliche Behandlung nach dem Ergebnis summarischer Prüfung nur gewährleistet, wenn er über die Mittel verfügt, diese Medikamente aus dem Ausland zu beziehen.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 197/05 vom 10.11.2006

1. Das Aufenthaltsgesetz enthält keine gesetzliche Grundlage für einen Anspruch gegenüber der Ausländerbehörde, durch Verwaltungsakt festzustellen, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 AufenthG besteht.

2. Der Beschwerdesenat sieht die Frage als offen an, ob Bosnier, die sich auf eine bürgerkriegsbedingte Traumatisierung berufen und im Falle einer Abschiebung nach Bosnien und Herzegowina eine erhebliche Verschlimmerung ihres psychischen Gesundheitszustands befürchten, damit eine Gefahr geltend machen, der die Bevölkerungsgruppe der geflüchteten (traumatisierten) Bosnier allgemein ausgesetzt ist mit der Folge, dass die Anwendbarkeit von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG durch die Bestimmung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG gesperrt wird (Abgrenzung zu OVG Hamburg, Beschl. v. 18.8.2004 - 3 Bs 308/04 - zu § 53 Abs. 6 AuslG 1990).

3. Weil Bosnien und Herzegowina Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, besteht ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK nur dann, wenn dem Ausländer dort nach seiner Abschiebung schwere und irreparable Menschenrechtsverletzungen drohen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 7.12.2004, BVerwGE Bd. 122 S. 271 = InfAuslR 2005 S. 276).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 9/05 vom 01.11.2006

Zum Ersatz eines Schadens, der durch den unsachgemäßen Transport (hier: mangelnde Kühlung) eines Medikamentengrundstoffs entstanden ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 91/05 vom 21.09.2006

Zur Einstufung von Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen als Medizinprodukt im Sinne von § 3 Nr. 1 MPG und nicht als Arzneimittel.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 387/05 vom 12.09.2006

Der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter entscheidet in entsprechender Anwendung von §§ 87a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 125 Abs. 1 VwGO anstelle des Senats auch über die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz, wenn sich der das Hauptverfahren bildende Rechtsstreit in der Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz in der Hauptsache erledigt hat.

BSG – Urteil, B 3 KR 7/05 R vom 03.08.2006

Gibt ein Apotheker vertragsärztlich verordnete Arzneimittel unter Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften ab, steht ihm gegen die Krankenkasse auch dann kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn sich die Arzneimittelabgabe nachträglich als sachgerecht erweist.

BSG – Urteil, B 3 KR 6/06 R vom 03.08.2006

Die Krankenkasse hat gegen einen Apotheker einen Rückzahlungsanspruch unter Einschluss der Zuzahlung des Versicherten, wenn sich bei der Rechnungsüberprüfung herausstellt, dass der Apotheker das Arzneimittel unter Verstoß gegen landesvertragliche Abgabebestimmungen (§ 129 Abs 5 SGB V) - hier: Überschreitung der einmonatigen Frist zur Vorlage eines Kassenrezeptes - abgegeben hat.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 UZ 269/06.A vom 23.02.2006

1. Ob eine erhebliche konkrete Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Zielstaat dadurch entfällt, dass eine deutsche Behörde dem erkrankten Ausländer bei seiner Abschiebung einen Vorrat an Medikamenten für einen Zeitraum von einigen Monaten mitgibt, hängt von den jeweiligen konkreten Umständen des Einzelfalles ab.

2. In der Regel wird eine Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu verneinen sein, wenn Medikamente für einen so langen Zeitraum mitgegeben werden, dass die voraussichtliche Wartezeit auf eine im Zielstaat bereits vorhandene Behandlungsmöglichkeit überbrückt wird. Letztlich bedarf es aber einer sorgfältigen Prüfung der gesamten Lebensumstände des Ausländers sowie des Standards der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten der einzelnen Erkrankungen im Zielstaat.

BSG – Urteil, B 3 KR 31/04 R vom 10.11.2005

Ein Hilfsmittel, welches grundsätzlich für den Behinderungsausgleich von gehunfähigen und gehbehinderten Kindern vorgesehen ist, kann auch von einem an übersteigertem Bewegungsdrang (Erethie) leidenden Kind beansprucht werden, wenn seine Bewegungsfreiheit erst durch die Einschränkung des krankhaften Bewegungsdrangs gesichert und dadurch das gefahrlose Erschließen eines gewissen körperlichen Freiraums ermöglicht wird (Reha-Kinderwagen).

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 CS 05.1427 vom 10.10.2005

Die Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet verstößt gegen § 43 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz.

BGH – Urteil, 1 StR 503/04 vom 14.06.2005

Glaubt der Anstifter, sein objektiv fehlgeschlagener Bestimmungsversuch sei gelungen, so richtet sich sein Rücktritt vom Versuch der Beteiligung nach § 31 Abs. 2 Alt. 1 StGB. Ein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg zu verhindern, liegt nur vor, wenn der Anstifter alle Kräfte anspannt, um den vermeintlichen Tatentschluß des präsumtiven Täters rückgängig zu machen, und er dadurch die aus seiner Sicht bestehende Gefahr beseitigt, daß der Angestiftete die Tat begeht.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 17.04 vom 19.05.2005

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Behandlung einer Multiple-Sklerose-Erkrankung beim Antragsteller kann nicht nach § 3 Abs. 2 BtMG mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Behandlung liege nicht im öffentlichen Interesse.

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