Bei Verkaufsautomaten für Bezahlzeitungen, die eine unentgeltliche Entnahme einer solchen Zeitung ohne mechanische Schutzvorrichtung ermöglichen (sog. Mediaboxen), kommt eine angemessene, unsachliche Einflussnahme i.S. des § 4 Nr. 1 UWG in Betracht, weil hier nicht unerhebliche Teil des angesprochenen Verkehrs verleitet werden, Zeitungen zu entnehmen, ohne das Entgelt zu bezahlen. Eine solche Verleitung kann zu verneinen sein, wenn zusätzliche Überwachungsmaßnahmen ergriffen werden, die einen ausreichenden Überwachungsdruck gewährleisten.