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Materielles Recht

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 2 BV 08.2465 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:BayBO, BauGB
Schlagworte:Megalight-Wechselwerbeanlage auf Bahngelände, Verfahrenswahlrecht, Prüfprogramm, Fachplanungsvorbehalt, Verunstaltungsverbot, Sachbescheidungsinteresse
Stichwort:Materielles Recht
Leitsatz:Die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag nicht deshalb wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehnen, weil dem Vorhaben ihrer Ansicht nach im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfende (bauordnungsrechtliche) Vorschriften entgegenstehen (Bestätigung von BayVGH vom 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567 BayVBl. 2009, 507).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 2 BV 08.2465



BFH – Urteil, I R 10/09 vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:AO, KStG 2002, EStG 2002
Schlagworte:Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos - Inhaltliche Anforderungen an die Revisionsbegründung - Rechtsmittel bei verweigerter Zustimmung zu geänderter Kapitalertragsteueranmeldung
Stichwort:Materielles Recht
Leitsatz:Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos wird nur dann gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 festgeschrieben, wenn mindestens einem Anteilseigner eine Bescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG 2002 ausgehändigt wurde. Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei ausreichender ausschüttbarer Gewinn vorhanden.
Volltext: BFH - Urteil, I R 10/09

BFH – Beschluss, II B 92/08 vom 14.04.2009

Rechtsgebiete:FGO, EG, StBerG
Stichwort:Materielles Recht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, II B 92/08

BAG – Urteil, 4 AZR 419/07 vom 04.06.2008

Rechtsgebiete:TVG, GG, BGB
Schlagworte:"Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft
Stichwort:Materielles Recht
Leitsatz:1. Die satzungsmäßig vorgesehene Möglichkeit, in einem Arbeitgeberverband Vollmitgliedschaften und Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Form eines Stufenmodells vorzusehen, begegnet nicht grundsätzlich durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

2. Es bedarf allerdings einer klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung. Sie muss grundsätzlich einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit gewährleisten.

3. Ein vereinsrechtlich wirksamer Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft bedarf dann, wenn er während laufender Tarifverhandlungen erfolgt, zu seiner tarifrechtlichen Wirksamkeit der Transparenz im Verhältnis zur an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaft.

4. Regelmäßig wird insoweit eine Mitteilung des Arbeitgebers oder seines Verbandes hiervon zu einem Zeitpunkt erforderlich sein, zu dem die Gewerkschaft mit ihrem Verhalten bezogen auf den betreffenden Tarifvertragsinhalt und -abschluss noch auf die Statusveränderung reagieren kann.

5. Unterbleibt eine solche Offenlegung, bleibt der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag gebunden, der Gegenstand der Verhandlungen war.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 419/07


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