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materielle Illegalität

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10574/06.OVG vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:LBauO, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Baurecht, Nutzungsuntersagung, Nutzungsverbot, Sondergebiet Erholung, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, öffentliches Interesse, Vollziehungsinteresse, besonderes öffentliches Interesse, Tiergehege, Käfig, Einfriedung, Umzäunung, bauliche Anlage, Genehmigungspflicht, genehmigungsfrei, Bebauungsplan, Baugrenze, überbaubare Fläche, aufschiebende Wirkung, formelle Illegalität, materielle Illegalität
Stichwort:materielle Illegalität
Leitsatz:Wird die in der Haltung von Tieren bestehende Nutzung einer baulichen Anlage untersagt, so stellt die gleichzeitige Aufforderung, die gehaltenen Tiere zu entfernen, lediglich eine ebenfalls von § 81 Satz 1 LBauO gedeckte Konkretisierung der Nutzungsuntersagung ohne weitergehenden Regelungsgehalt dar.

Mittels Zäunen errichtete Tiergehege innerhalb eines eingefriedeten Geländes stellen keine gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 6a LBauO genehmigungsfreien Einfriedungen dar.

Zum besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer baurechtlichen Nutzungsuntersagungsverfügung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10574/06.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10256/04.OVG vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:LBauO, VwGO
Schlagworte:Baurecht, Baueinstellung, Baueinstellungsverfügung, Viehunterstand, Weidetierunterstand, landwirtschaftliches Betriebsgebäude, Erschließung, Notwegerecht, Verkehrserschließung, Stall, formelle Illegalität, materielle Illegalität, Genehmigungsfähigkeit, offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, Baugenehmigungspflicht, Genehmigungspflicht, genehmigungsfreie Vorhaben, Genehmigungsfreiheit
Stichwort:materielle Illegalität
Leitsatz:Landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind nur dann im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 1b LBauO zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt, wenn ihre Nutzungsmöglichkeit nach Bauausführung, Größe, Gestaltung und dergleichen bei objektiver Betrachtung auf diesen Zweck beschränkt ist und sie insbesondere nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet sind.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10256/04.OVG


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