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materielle Beschwer

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 14.04 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:VwGO, ÄAppO, Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Schlagworte:IMPP, Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Beiladung, Beschwer, materielle Beschwer, Antwort-Wahl-Verfahren, multiple choice, Prüfungsfrage, Antwortschema, Geeignetheit einer Prüfungsfrage, Antwortmöglichkeit außerhalb des Antwortschemas
Stichwort:materielle Beschwer
Leitsatz:Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen ist im Rechtsstreit um die Notenverbesserung einer Ärztlichen Prüfung beiladungsfähig, wenn um die Geeignetheit einer Prüfungsfrage im Antwort-Wahl-Verfahren gestritten wird; in diesem Rahmen kann es auch durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung materiell beschwert sein.

Eine Prüfungsfrage ist nicht allein deswegen als Prüfungsfrage im Antwort-Wahl-Verfahren ungeeignet, weil die Frage bei vier vorgegebenen unrichtigen Antworten nicht nur mit der zur Auswahl gestellten "richtigen" Antwort zutreffend beantwortet werden kann, sondern auch mit einer außerhalb des vorgegebenen Antwortschemas liegenden weiteren Antwort.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 14.04



BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 149.01 vom 18.02.2002

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer, Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung, Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht, Landesrecht, Abschlepp-Maßnahme nach - und Einfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Einfluss des -es auf Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht, Mobiltelefon, Angabe des -s sowie der Adresse und Einfluss auf rechtmäßige Abschleppmaßnahme
Stichwort:materielle Beschwer
Leitsatz:1. Ein Beklagter, dessen Klageabweisungsantrag in vollem Umfang entsprochen worden ist, ist nicht materiell beschwert und darf nicht mit Blick auf ihm nachteilige Urteilsgründe mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen (Fortführung ständiger Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 17, 352).

2. Zum Einfluss des bundesverfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppmaßnahmen, die auf nicht revisibles Landesrecht gestützt sind (Bestätigung von BVerwGE 90, 189 <193>).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 149.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 5.99 vom 14.04.2000

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB
Schlagworte:Außenbereichsvorhaben, Verstoß gegen das Bauplanungsrecht, Beseitigungsanordnung, Aufhebungsurteil, Berufung der beigeladenen Gemeinde, materielle Beschwer, Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit.
Stichwort:materielle Beschwer
Leitsatz:Leitsatz:

Gibt das Verwaltungsgericht einer Anfechtungsklage des Bauherrn gegen eine Beseitigungsanordnung der Bauaufsichtsbehörde mit der Begründung statt, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Bauplanungsrecht, so kann die beigeladene Gemeinde unter Hinweis auf ihre Planungshoheit gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.

Urteil des 4. Senats vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 -

I. VG München vom 09.10.1995 - Az.: VG M 1 K 94.487 -
II. VGH München vom 29.06.1999 - Az.: VGH 1 B 95.4059 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 5.99


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