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Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 23/04 vom 14.12.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen
Stichwort:Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen
Leitsatz:Das für Arbeitsverhältnisse geltende Maßregelungsverbot ist auf die Beendigungsmitteilung des Auftraggebers gegenüber einer arbeitnehmerähnlichen Person nicht anwendbar. Die Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person allein deswegen, weil sie ihr zustehende Ansprüche geltend macht, ist sittenwidrig (§ 138 BGB).
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 23/04




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