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Maßregelung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 151/07 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:TVG, BetrVG, BGB
Schlagworte:Gleichbehandlung, Vergütungserhöhung, Maßregelung, Ausgleichstage, Tarifvorrang
Stichwort:Maßregelung
Leitsatz:1. Die Sperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gilt nicht, wenn es um Angelegenheiten geht, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Die Einführung eines Arbeitszeitkontos, das einer Umverteilung der wöchentlichen Arbeitszeit Rechnung trägt, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. Ist die Vergütung von Mehrarbeit tariflich geregelt, dürfen die Betriebspartner die Zahlung der Mehrarbeitszuschläge nicht ausschließen, auch nicht im Zuge der mitbestimmungspflichtigen Einführung eines Arbeitszeitkontos.

2. Gewährt der Arbeitgeber nur solchen Arbeitnehmern eine Lohnerhöhung, die zuvor einer Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich zugestimmt hatten, kann dies sachlich gerechtfertigt sein, wenn er damit allein Vergütungsunterschiede ausgleichen will.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 151/07



HESSISCHES-LAG – Urteil, 13 Sa 724/07 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kündigung, Maßregelung
Stichwort:Maßregelung
Leitsatz:Es stellt eine verbotene Maßregelung dar, wenn der Arbeitgeber in Ansehung der Erkrankung des Arbeitnehmers diesen zur Arbeitsleistung auffordert und ihm kündigt, weil der Arbeitnehmer sich weigert.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 13 Sa 724/07

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 190/07 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Lohnerhöhung, Gleichbehandlung, Maßregelung, Änderungskündigung zur Aufstockung der Arbeitszeit, Unternehmerentscheidung, Organisationskonzept, ausschließliche Beschäftigung von Vollzeitkräften im Logistikunternehmen
Stichwort:Maßregelung
Leitsatz:1. Maßregelung bei freiwilliger Lohnerhöhung

Nimmt der Arbeitgeber von einer freiwilligen Lohnerhöhung diejenigen Arbeitnehmer aus, welche zuvor dem Beitritt zu einem "Betrieblichen Bündnis für Arbeit" mit einer Heraufsetzung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich nicht zugestimmt haben, so liegt hierin eine Maßregelung i. S. von § 612 a BGB. Die Gewährung der Lohnerhöhung kann nicht als sachlich gerechtfertigter Ausgleich für den Beitritt zum "Bündnis für Arbeit" angesehen werden.

2. Zur sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung, mit welcher die Arbeitszeit einer als Teilzeitkraft beschäftigten Versand-Sachbearbeiterin eines Logistikunternehmens aufgestockt werden soll, um eine ganzheitliche Betreuung der Touren ausschließlich durch Vollzeitkräfte zu gewährleisten.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 190/07

BAG – Urteil, 7 AZR 95/06 vom 14.02.2007

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag, Vorbehalt, Maßregelung
Stichwort:Maßregelung
Leitsatz:1. Schließen die Arbeitsvertragsparteien für die Zeit nach Beendigung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag, unterliegt die in dem ersten Vertrag vereinbarte Befristung nur dann der gerichtlichen Befristungskontrolle, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des Anschlussvertrags das Recht vorbehalten, die Wirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Vertrags gerichtlich überprüfen zu lassen.

2. Der Arbeitgeber ist zur Vereinbarung eines derartigen Vorbehalts grundsätzlich nicht verpflichtet. Lehnt dder Arbeitgeber den Antrag de Arbeitnehmers, den Anschlussvertrag unter Vorbehalt abzuschließen, ab und hält er an seinem zuvor unterbreiteten Angebot auf vorbehaltlosen Abschluss des weiteren befristeten Arbeitsvertrags fest, liegt hierin keine Maßregelung iSv. § 612a BGB.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 95/06


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