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Maßnahmeverbot

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, D 6 B 726/06 vom 07.02.2007

Rechtsgebiete:SächsDO, StPO
Schlagworte:Disziplinarrecht, Maßnahmeverbot, Analogiefähigkeit
Stichwort:Maßnahmeverbot
Leitsatz:Die Bestimmung des § 12 Satz 2 i.V.m. Satz 1 SächsDO, wonach auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt nur erkannt werden darf, wenn dies zusätzlich zu einer durch ein Gericht oder eine Behörde rechtskräftig gegen den Beamten verhängten Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme erforderlich ist, um den Beamten zur Erfüllung seiner Aufgaben anzuhalten, ist auf Fälle der Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO nicht anwendbar.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, D 6 B 726/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 20 LD 7/06 vom 29.08.2006

Rechtsgebiete:NDiszG, NDO, StPO
Schlagworte:Maßnahmeverbot, reformatio in peius, Strafverfahren, Einstellung des Zeitablauf
Stichwort:Maßnahmeverbot
Leitsatz:Einstellung des Disziplinarverfahrens.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 20 LD 7/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, DL 17 S 5/03 vom 18.06.2003

Rechtsgebiete:LDO, EMRK, OWiG
Schlagworte:Beschleunigungsgebot, Überlange Verfahrensdauer, Offenkundige Verfahrensverschleppung, Entfernung aus dem Dienst, Maßnahmeverbot, Verhältnismäßigkeitsgebot, Rügeobliegenheit, Polizeibeamter, Pflicht zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, Blutprobe
Stichwort:Maßnahmeverbot
Leitsatz:1. Mit dem Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer Frist zur Vorlage der Anschuldigungsschrift nach § 62 LDO kann der Beamte eine unangemessene Verzögerung des behördlichen Disziplinarverfahrens und daraus eventuell entstehende Belastungen wirksam abwenden; nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist eine erneute disziplinarrechtliche Verfolgung wegen desselben Sachverhalts ausgeschlossen.

2. Im Hinblick auf diese effektive verfahrensrechtliche Möglichkeit verlangt das Gebot der Verhältnismäßigkeit auch in Fällen offenkundiger, vom Beamten nicht zu vertretender Verschleppung des behördlichen Disziplinarverfahrens nicht, von der Dienstentfernung abzusehen oder aus der überlangen Verfahrensdauer entstandene Nachteile auszugleichen (vgl. den dahingehenden Vorbehalt in BVerfGE 46, 17, 28 f.; BVerwGE 76, 201, 203).

3. Dienstentfernung eines Polizeibeamten, der unter Ausnutzung dienstlicher Möglichkeiten versucht hat, die bei der Polizei verwahrte Blutprobe eines Bekannten als Beweismittel für dessen Ordnungswidrigkeit zu entwerten.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DL 17 S 5/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, D 17 S 2/01 vom 18.06.2001

Rechtsgebiete:LDO
Schlagworte:Lehrer, Aberkennung des Ruhegehalts, sexuelle Verfehlung, Strafurteil, Strafzumessungserwägungen, Bindungswirkung, Maßnahmeverbot, Verfahrensdauer
Stichwort:Maßnahmeverbot
Leitsatz:1. Aberkennung des Ruhegehalts bei einem Lehrer, der sich zu Zeiten seines aktiven Dienstes der sexuellen Nötigung seiner minderjährigen Tochter schuldig gemacht hat.

2. Zur Reichweite der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils.

3. Zur Frage eines Maßnahmeverbots bei zeitlich weit zurückliegendem Dienstverfahren.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, D 17 S 2/01


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