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Maßgeblichkeit der dem bestandskräftigen Bescheid zugrundeliegenden Rechtsansicht.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 352.99 vom 03.05.2000

Rechtsgebiete:VwVfG
Schlagworte:Wiederaufgreifen des Verfahrens, neue Beweismittel, Geeignetheit, eine für die Antragsteller günstigere Entscheidung herbeizuführen, Maßgeblichkeit der dem bestandskräftigen Bescheid zugrundeliegenden Rechtsansicht.
Stichwort:Maßgeblichkeit der dem bestandskräftigen Bescheid zugrundeliegenden Rechtsansicht.
Leitsatz:Leitsatz:

Neu im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten (wie Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 <87>).

Beschluß des 8. Senats vom 3. Mai 2000 - BVerwG 8 B 352.99 -

I. VG Berlin vom 01.07.1999 - Az.: VG 29 A 159.95 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 352.99




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