( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMaßgeblichkeit der Ausbildungsdienststelle und Ausnahme hiervon 

Maßgeblichkeit der Ausbildungsdienststelle und Ausnahme hiervon

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 62 PV 11.06 vom 15.08.2007

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, Maßgeblichkeit der Ausbildungsdienststelle und Ausnahme hiervon, Qualifikation, Konkurrenz zwischen Jugendvertreter und sonstigen Bewerbern, Auswahlverfahren, Mindestpunktzahl
Stichwort:Maßgeblichkeit der Ausbildungsdienststelle und Ausnahme hiervon
Leitsatz:Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung gestellt werden kann, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an. Eine Ausnahme hiervon gilt für den Fall, dass der öffentliche Arbeitgeber Auszubildende, welche er in der Ausbildungsdienststelle nicht weiterbeschäftigen kann, bei anderen Dienststellen seines Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches einzustellen pflegt, sofern der Auszubildende sein Einverständnis mit einer Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen erklärt hat und dies im Ergebnis nicht faktisch einer Beschäftigungsgarantie gleichkommt (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -).
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 62 PV 11.06




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/massgeblichkeit-der-ausbildungsdienststelle-und-ausnahme-hiervon

"Maßgeblichkeit der Ausbildungsdienststelle und Ausnahme hiervon - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN