JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung
| Rechtsgebiete: | GG, Rili 76/207/EWG, EG |
| Schlagworte: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung. |
| Stichwort: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung |
| Leitsatz: | 1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention. 2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend. 3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 55.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Rili 76/207/EWG, EG |
| Schlagworte: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung. |
| Stichwort: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung |
| Leitsatz: | 1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention. 2. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 53.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Rili 76/207/EWG, EG |
| Schlagworte: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung. |
| Stichwort: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung |
| Leitsatz: | 1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention. 2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend. 3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 54.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Rili 76/207/EWG, EG |
| Schlagworte: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung. |
| Stichwort: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung |
| Leitsatz: | 1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention. 2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend. 3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 56.01 | |
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