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maßgeblicher Zeitpunkt für Funktionsvergleich.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 7.02 vom 06.06.2002

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Rückübertragungsantrag, Rechtsnachfolge, Konsumgenossenschaft, Zwangsauflösung, Wiederherstellung des Konsumgenossenschaftswesens, SMAD-Befehl Nr. 176, SMAD-Befehl Nr. 82, Reaktivierung, Funktionsnachfolge, Funktionsvergleich, maßgeblicher Zeitpunkt für Funktionsvergleich.
Stichwort:maßgeblicher Zeitpunkt für Funktionsvergleich.
Leitsatz:1. Die aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 176 errichteten Konsumgenossenschaften waren weder mit den in der Zeit des Nationalsozialismus aufgelösten oder zur Selbstauflösung gezwungenen Konsumgenossenschaften identisch noch deren Rechtsnachfolger.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für den im Rahmen der Nachfolgefiktion des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG anzustellenden Funktionsvergleich ist die letzte mündliche Verhandlung vor der Tatsacheninstanz.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 7.02




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