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maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zumutbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 2.06 vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zumutbarkeit
Stichwort:maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zumutbarkeit
Leitsatz:Die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses; nach diesem Zeitpunkt frei werdende Arbeitsplätze sind nicht zu berücksichtigen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 2.06




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