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Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 A 42/08 vom 04.02.2009

Rechtsgebiete:2. BesÜV, SächsBG, SLV, BRRG
Schlagworte:Ruhegehaltsfähiger Zuschuss, Besoldungsübergangsverordnung, Vertretungsdienst, gehobener technischer Dienst, Landwirtschaft, Befähigungsvoraussetzung, Maßgeblicher Zeitpunkt
Stichwort:maßgeblicher Zeitpunkt
Leitsatz:Zur Frage der "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne von § 4 der 2. BesÜV in der bis 24.11.1997 geltenden Fassung.

hier: Für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienst stellt das Fachhochschulstudium der entsprechenden Fachrichtung eine Befähigungsvoraussetzung im Sinne von § 4 der 2. BesÜV dar.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 A 42/08



THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 EO 346/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Windkraftanlage, verweigertes Einvernehmen, Planungshoheit, Prüfungsumfang, Ziele der Raumordnung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Inzidentprüfung eines Regionalen Raumordnungsplans im Eilverfahren, Lärm, Artenschutz, Rotmilan
Stichwort:maßgeblicher Zeitpunkt
Leitsatz:Gegenüber - ihrer Ansicht nach - unzulässigen Außenbereichsvorhaben auf dem eigenen Gebiet kann sich die Gemeinde immer auf ihre Planungshoheit berufen. Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der (Belegenheits-)Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (Bekräftigung des Senatsbeschlusses vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07).

Zu den Anforderungen an in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung und Planungsabsichten als öffentlicher Belang.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EO 346/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 149/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:BauGB, StVO, VwGO
Schlagworte:Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Bebauungsplan, Drittschutz, Einvernehmen, Gemeinde, Kennzeichnung, maßgeblicher Zeitpunkt, Planvollziehungsanspruch, städteplanerische Entscheidung, Straßenanlieger, Straßenverkehrsbehörde, verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung, Verkehrskonzept, Verkehrszeichen
Stichwort:maßgeblicher Zeitpunkt
Leitsatz:1. Zur Klagebefugnis von Straßenanliegern, die von der Straßenverkehrsbehörde die Kennzeichnung eines im Bebauungsplan festgesetzten verkehrsberuhigten Bereichs nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO beanspruchen.

2. § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörden lediglich zu Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen in den nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO gekennzeichneten Bereichen, nicht jedoch zu deren Einrichtung. Diese bleibt einer städteplanerischen Entscheidung der Gemeinde vorbehalten.

3. Die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB dient der Wohnumfeldverbesserung und damit vorwiegend städtebaulichen Zielen. Insofern kommt ihr grundsätzlich keine Schutzwirkung zu Gunsten von Straßenanliegern zu.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 149/08

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 2186/08.Z vom 13.01.2009

Rechtsgebiete:HessKAG
Schlagworte:Änderung des Satzungsrechts, Auwand, Erhebung, Erstattungsanspruch, Erstattungstatbestand, Grundstücksanschluss, gültiges Satzungsrecht, maßgeblicher Zeitpunkt, Verwirklichung
Stichwort:maßgeblicher Zeitpunkt
Leitsatz:Der Begriff der Erhebung in § 2 HessKAG bestimmt im Sinne eines Normvorbehalts, dass die Gemeinden und Landkreise kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung von den Satzungsunterworfenen verlangen können, die den dort genannten Inhalt aufweist. Er stellt keinen Bezug zu dem Zeitpunkt der Heranziehung des Abgabenpflichtigen her.

Eine nach § 2 HessKAG erforderliche Satzung muss im Zeitpunkt der Entstehung der Anschlusskosten-Erstattungspflicht gelten. Eine spätere Änderung oder Aufhebung des Satzungsrechts mit Wirkung für die Zukunft lässt nicht die Befugnis der Kommune entfallen, bereits vorher entstandene Erstattungsansprüche durch Bescheid geltend zu machen (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung aus dem Urteil vom 28. April 1982 V OE 20/80 -, HStGZ 1983, 112).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 2186/08.Z


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