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Masseverbindlichkeit

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 UZ 179/07 vom 03.09.2007

Rechtsgebiete:FinanzdienstleistungsaufsichtsG, InsO
Schlagworte:Insolvenzforderung, Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Umlage
Stichwort:Masseverbindlichkeit
Leitsatz:Gegen den Insolvenzverwalter einer börsennotierten Aktiengesellschaft, deren Aktien auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehandelt werden, können von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Umlagen zur Deckung der Kosten der Behörde und der Prüfstelle für Rechnungslegung nach § 16 Abs. 1 und § 17 d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes als Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO geltend gemacht werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 179/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 149/05 vom 06.12.2006

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Insolvenz, Insolvenzverwalter, Globalzession, Forderungseinzug, Masseverbindlichkeit, Absonderungsrecht
Stichwort:Masseverbindlichkeit
Leitsatz:Für den Fortfall der zugunsten der Schuldnerin aufgrund einer Globalzession bestehenden Einziehungsermächtigung ist zu verlangen, dass der Sicherungszessionar von seinem Recht zum Widerruf Gebrauch macht. Ohne einen Widerruf verliert der Zedent die ihm eingeräumte Befugnis, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, nicht ohne weiteres, wenn er in eine finanzielle Krise gerät, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wird. Erst mit Eröffnung des Konkursverfahrens entfällt die Einziehungsermächtigung von selbst.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 149/05

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 1283/04 vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:ThürKAG, AO 1977, InsO
Schlagworte:Abgabenrecht, Straßenausbaubeitrag, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, Masseforderung, Insolvenztabelle, begründet, Entstehung, Beitragspflicht, Beitragsrecht
Stichwort:Masseverbindlichkeit
Leitsatz:Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Abgabenschuldverhältnis vollzieht sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nach den jeweils anzuwendenden Vorschriften der Insolvenzordnung.

Ansprüche aus einem Abgabenschuldverhältnis (hier: Straßenausbaubeitrag) sind gemäß § 174 Abs. 1 S. 1 InsO beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens i. S. v. § 38 InsO "begründet" wurden.

Eine Beitragsforderung ist auch insolvenzrechtlich erst dann "begründet" i. S. v. § 38 InsO, wenn die persönliche Beitragspflicht entstanden ist.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 1283/04

LAG-MUENCHEN – Urteil, 8 Sa 1186/05 vom 09.05.2006

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Masseverbindlichkeit
Stichwort:Masseverbindlichkeit
Leitsatz:Einzelfallentscheidung zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 1186/05


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