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Masseur- und Physiotherapeutengesetz

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 C 2604/08.N vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:GG, HeilbG, HGöGD, HWG, MPhG
Schlagworte:Berufsausübung, Gesetzgebungskompetenz, Heilpraktiger, Masseur, Physiotherapeut, Weiterbildungsbezeichnung
Stichwort:Masseur- und Physiotherapeutengesetz
Leitsatz:Die hessische Sozialministerin war berechtigt, die Weiterbildung und Prüfung in der Osteopathie für Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister sowie Heilpraktiker durch eine Rechtsverordnung zu regeln und die Weiterbildungsbezeichnung "Osteopath" einzuführen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 C 2604/08.N



BSG – Urteil, B 6 A 1/08 R vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:SGB V
Stichwort:Masseur- und Physiotherapeutengesetz
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 A 1/08 R

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2518/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:GG, MPhG, HeilprG, 1. DVO HeilprG
Schlagworte:Abgrenzbarkeit, Ärztliche Verordnung, Beschränkte Heilpraktikererlaubnis, Eigenständige Tätigkeit, Gefährlichkeit, Heilhilfstätigkeit, Selbständige Berufsausübung, Masseur, Medizinischer Bademeister
Stichwort:Masseur- und Physiotherapeutengesetz
Leitsatz:Die Berufsausübung eines nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 MPhG zugelassenen Masseurs und medizinischen Bademeisters stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG dar. Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis voraus, wenn sie selbständig und ohne ärztliche Verordnung erfolgt.

Der Erteilung einer auf den Aufgabenbereich eines Masseurs und medizinischen Bademeisters beschränkten Heilpraktikererlaubnis steht überdies entgegen, dass insoweit ein gegenständlich abgrenzbarer, vom Bereich der allgemeinen Heilkunde hinreichend ausdifferenzierter Teilbereich nicht vorliegt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2518/08

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 14/08 vom 24.07.2008

Rechtsgebiete:UWG, HeilprG
Schlagworte:Physiotherapie, Fußreflexzonentherapie, Dorn-Breuß-Therapie, Cranio Sacrale Therapie, Marnitztherapie
Stichwort:Masseur- und Physiotherapeutengesetz
Leitsatz:Ein Verbot, physiotherapeutische Leistungen gegen Gutschein anzubieten, ohne darauf hinzuweisen, dass für die Abgabe eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, lässt sich nicht mit der Begründung erreichen, die Durchführung der Leistungen ohne ärztliche Verordnung führe zu einer mittelbaren Gesundheitsgefahr, weil ohne Einschaltung eines Arztes keine hinreichenden Diagnosen gestellt würden.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 14/08


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