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Masseunzulänglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 O 199/07 vom 23.07.2007

Rechtsgebiete:GKG, InsO
Schlagworte:Forderungsfeststellung, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Masseunzulänglichkeit, Streitwert
Stichwort:Masseunzulänglichkeit
Leitsatz:§ 182 InsO ist gem. § 185 Satz 3 InsO ebenfalls für die Streitwertfestsetzung in dem sich an die Feststellung durch Verwaltungsakt (§ 185 Satz 1 Alt. 2 InsO) anschließenden Verfahren der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichte heranzuziehen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 O 199/07



BAG – Urteil, 9 AZR 97/06 vom 21.11.2006

Rechtsgebiete:InsO, BUrlG, BGB
Schlagworte:Urlaub, Insolvenz, Masseunzulänglichkeit
Stichwort:Masseunzulänglichkeit
Leitsatz:Wird der Arbeitnehmer vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit zur Arbeitsleistung herangezogen, so hat der Insolvenzverwalter noch offene Urlaubsansprüche nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 BUrlG durch Freistellung von der Arbeitspflicht ohne jede Einschränkung zu erfüllen. Für den von ihm gewährten Urlaub gilt, dass der Anspruch auf Urlaubsentgelt nur anteilig als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen ist. Zur Berechnung ist der in Geld ausgedrückte Jahresurlaub des Arbeitnehmers ins Verhältnis zu der Dauer der nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erbrachten Arbeitsleistung zu setzen. Gleiches gilt für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 97/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 10 U 79/05 vom 25.09.2006

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Gerichtskosten, Masseunzulänglichkeit, Masse-Unzulänglichkeit, Massegläubiger, Neumassegläubiger, Insolvenzrecht, Insolvenz, Gläubiger, Insolvenzmasse
Stichwort:Masseunzulänglichkeit
Leitsatz:1. Entstehen Gerichtskosten nach der Anzeige der Masse-Unzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter, so können diese nicht gegenüber der Masse angesetzt und vollstreckt werden, wenn der Insolvenzverwalter darlegt und ausreichend nachweist, dass die verfügbare Insolvenzmasse nicht zur vollen Befriedigung aller Neumassegläubiger ausreicht. Dies folgt nicht aus dem Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO, sondern aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren.

2. Der Rechtsprechung des BGH zum Erkenntnisverfahren (NJW 03, 2456) folgend ist auf die Erinnerung die Kostenrechnung aufzuheben und die Gerichtskostenschuld der Insolvenzmasse lediglich festzustellen (so auch Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 6.1.2005, 1 SA 43/02).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 10 U 79/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 13 W 70/06 vom 20.09.2006

Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Schlagworte:Insolvenz, Insolvenzverwalter, Masse, Masseunzulänglichkeit, Unzulänglichkeit, Alt-Masseverbindlichkeiten, Alt-Verbindlichkeiten, Bedürftigkeit, PKH, Prozesskostenhilfe
Stichwort:Masseunzulänglichkeit
Leitsatz:Zur Frage, ob nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Alt-Masseverbindlichkeiten für die Beurteilung der Bedürftigkeit im Sinne des § 116 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 13 W 70/06


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