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Masseschulden

Entscheidungen der Gerichte

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 22 U 107/08 vom 26.02.2009

Die Abtretung eines Arztes von Forderungen auf Vergütung ist unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen.

Dies gilt nicht nur für Ansprüche aus einem privatärztlichen Behandlungsvertrag, sondern auch für Ansprüche gegen die kassenärztliche Vereinigung.

BAG – Urteil, 6 AZR 110/08 vom 05.02.2009

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Einzelunternehmers, der einen Betrieb des Bauhauptgewerbes geführt hat, ändert für sich allein nichts an der weiteren Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellt und allen Arbeitnehmern kündigt. Die Ansprüche der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) auf Sozialkassenbeiträge bis zur rechtlichen Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse sind Masseverbindlichkeiten.

OLG-KOELN – Urteil, 18 U 162/06 vom 18.12.2008

Zur Frage eines existenzvernichtenden Eingriffs durch Ausschluss einer GmbH vom konzerneigenen Cash-Pool-System.

BGH – Beschluss, IX ZB 179/07 vom 16.10.2008

Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen des Schuldners fort, fällt in die Berechnungsgrundlage für seine Vergütung nur der Überschuss nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen. Kündigungsfristlöhne sind hierbei als Ausgaben zu behandeln, wenn sie für Leistungen erbracht wurden, die für die Unternehmensfortführung verwendet wurden.

BGH – Beschluss, IX ZB 172/06 vom 27.09.2007

Erhebt der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit Klage, ist die Frage nach der Bedürftigkeit der Masse unter Einbeziehung der Altmasseverbindlichkeiten zu beantworten.

OLG-CELLE – Urteil, 16 U 291/06 vom 11.09.2007

Die für den Sequester festgesetzte Vergütung in einem ersten Konkursantragsverfahren zählt in einem nachfolgenden (zweiten) Konkursverfahren nicht zu den Massekosten des § 58 Nr. 1, 2 KO. § 105 VglO ist auf diesen Fall nicht entsprechend anzuwenden. Die Sequestervergütung ist im nachfolgenden (zweiten) Konkursverfahren einfache Konkursforderung.

OLG-CELLE – Urteil, 9 U 135/06 vom 20.06.2007

Verbotene Auszahlungen im Sinne des § 64 Abs. 2 S. 1 GmbHG sind auch Zahlungen des Geschäftsführers der Komplementärin an die GmbH & Co. KG nach Eintritt der Zahlungsfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung. Der Geschäftsführer leistet insbesondere nicht auf eine Verbindlichkeit der GmbH gegenüber der KG, da eine solche nach § 128 HGB nicht begründet ist. er erbringt auch keine Zahlung, die später der Insolvenzverwalter der GmbH ohnehin leisten müsste.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 5 W 11/07 vom 13.06.2007

Der Insolvenzschuldner hat für Masseschulden, die aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossenen Mietvertrag resultieren, grundsätzlich einzustehen und zwar auch noch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Dies gilt jedoch nur für die Mietschulden, die bis zu dem Zeitpunkt erwachsen sind, zu dem der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis mit dem Sonderkündigungsrecht des § 109 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung hätte beenden können.

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 2 TaBV 36/06 vom 10.05.2007

Honoraransprüche eines Beraters des Betriebsrates nach § 111 S. 2 BetrVG für Tätigkeiten vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 5 W 8/07 vom 26.03.2007

1. Wirtschaftlich beteiligt i.S.v. § 116 Ziff. 1 ZPO sind auch Gläubiger solcher Forderungen, die der Insolvenzverwalter zwar vorläufig mangels abschließender Prüfung noch bestreitet, ohne aber aufzuzeigen, dass gegen sie durchgreifende Bedenken bestehen.

2. Bei ausländischen Gläubigern - hier aus der USA - kann nicht pauschal unterstellt werden, dass ihnen eine Beteiligung an den Prozesskosten nicht zumutbar sei.

3. Bei zwölf i.S.v. § 116 ZPO anteilig zu beteiligenden Gläubigern kann sich der Insolvenzverwalter noch nicht darauf berufen, die Einziehung der für die Prozessführung erforderlichen Kosten sei ihm wegen der Vielzahl der Beteiligten und den hierbei auftretenden Schwierigkeiten unzumutbar.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 165/06 vom 15.03.2007

Kündigt ein Vermieter gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB fristlos und überholt diese fristlose Kündigung eine zuvor vom Insolvenzverwalter erklärte ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 109 InsO, hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Kündigungsfolgeschadens.

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 W 5/07 vom 26.02.2007

1. Die Insolvenzverwalterin nimmt die Leistung des Vermieters in Anspruch, wenn sie die Mieträume dem Schuldner überlässt, der dort mit ihrem Einverständnis seinen Handwerksbetrieb weiter führt.

2. Die verklagte Insolvenzverwalterin kann nicht Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung erwarten, wenn sie den Prozess gegen die von ihr verwaltete Masse bei sorgfältiger Insolvenzverwaltung und Beachtung der Vorgaben der InsO hätte vermeiden können.

BAG – Urteil, 6 AZR 559/06 vom 25.01.2007

Gemäß § 60 Abs. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen hat. Ein Anspruch nach § 60 InsO ist nicht nur gegenüber dem Erfüllungsanspruch gegen die Masse, sondern auch gegenüber der Haftung eines Betriebserwerbers grundsätzlich gleichrangig.

BGH – Urteil, IX ZR 66/05 vom 21.12.2006

a) Ist in der Insolvenz des Mieters das Mietverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, kommt dem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Insolvenzeröffnung grundsätzlich nicht der Rang einer Masseverbindlichkeit zu.

b) Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung wird nicht dadurch zu einer Masseverbindlichkeit, dass der nicht besitzende Insolvenzverwalter auf das Herausgabeverlangen des Vermieters nicht eingeht.

Wird die Revision gegen eine Entscheidung zugelassen, die eine Teilentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO umfasst, kann sich die Überprüfung insoweit nur auf § 91a ZPO selbst und nicht auf den zugrunde liegenden Anspruch erstrecken.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 137/05 vom 07.12.2006

1. Eine Gehörsrüge ist auch unbegründet, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht kausal für die angegriffene Entscheidung war.

2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für Kostenfestsetzungsanträge im Falle einer Masseunzulänglichkeit ist nicht auf Fallgestaltungen übertragbar, die noch nach der Konkursordnung abzuwickeln sind.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 25 W 86/06 vom 02.11.2006

Zur Bestimmung des Rechtsweges bei einer Klage einer gesetzlichen Krankenkasse wegen nicht entrichteter Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach Insolvenz der Beitragsschuldnerin.

BGH – Beschluss, IX ZB 305/05 vom 21.09.2006

a) Die Änderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass die früher bedürftige Partei aufgrund nachträglich eingetretener Umstände ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen.

b) Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 13 W 70/06 vom 20.09.2006

Zur Frage, ob nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Alt-Masseverbindlichkeiten für die Beurteilung der Bedürftigkeit im Sinne des § 116 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen sind.

BAG – Urteil, 6 AZR 364/05 vom 27.04.2006

Ein in einem Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehener Abfindungsanspruch ist auch dann bloße Insolvenzforderung iSv. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird.

BAG – Urteil, 10 AZR 238/05 vom 25.01.2006

Eine unmittelbare Haftung der Gründungsgesellschafter einer Vor-GmbH besteht auch dann wegen Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH, wenn zwar ein Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet, jedoch wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt worden ist und die geltend gemachten Ansprüche zu den ausgefallenen Ansprüchen gemäß § 17 Abs. 3 GesO gehören. Ob Vermögenslosigkeit besteht, ist objektiv und rückblickend zu beurteilen. Offen bleibt, zu welchem Zeitpunkt dies zu geschehen hat.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 03.2608 vom 05.12.2005

Zu den Anforderungen an die Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum, der für die Bewohner den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet.

BAG – Urteil, 6 AZR 107/05 vom 17.11.2005

1. Die vom Insolvenzverwalter wegen Stilllegung eines Geschäftsbereichs ausgesprochene Kündigung ist nicht wegen grob fehlerhafter Sozialauswahl iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO sozial ungerechtfertigt, wenn die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich mit Namensliste die Sozialauswahl auf einen der Geschäftsbereiche beschränken, weil dort die Arbeitnehmer anderer Geschäftsbereiche nicht ohne Einarbeitungszeit beschäftigt werden können.

2. Es bleibt offen, ob an diesem Grundsatz für einen Interessenausgleich mit Namensliste festzuhalten ist, der erst nach der Veröffentlichung des Urteils des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2004 - 8 AZR 391/03 - (AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 69 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 56, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) vereinbart wurde; nach dieser Entscheidung hat auch in der Insolvenz grundsätzlich eine auf den gesamten Betrieb bezogene Sozialauswahl zu erfolgen.

OLG-DRESDEN – Urteil, 2 U 897/04 vom 09.08.2005

1. Durchgriffsansprüche von Vereinsgläubigern gegen Mitglieder eines eingetragenen Vereins wegen Mißbrauchs der Rechtsform können im Falle der Insolvenz des Vereins entsprechend § 93 InsO nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

2. Der Insolvenzverwalter kann die ihm gemäß §§ 92, 93 InsO zustehende Einziehungsbefugnis nicht wirksam an den materiellen Forderungsinhaber zurück übertragen.

3. Mitglieder eines personalistisch strukturierten eingetragenen Vereins, der sich über das sog. Nebenzweckprivileg hinaus in erheblichem Umfang wirtschaftlich betätigt, haften wegen Missbrauchs der Rechtsform jedenfalls dann akzessorisch für sämtliche Vereinsverbindlichkeiten, wenn sie Kenntnis von der wirtschaftlichen Betätigung haben und dieser keinen Einhalt gebieten.

BAG – Urteil, 3 AZR 649/03 vom 19.05.2005

1. Ein Arbeitsverhältnis geht auch dann auf einen Betriebserwerber über, wenn es wirksam auf das Ende des Tages vor dem Betriebsübergang befristet ist und der Erwerber es nahtlos durch Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses fortsetzt.

2. In Rentenanwartschaften, die ein Arbeitnehmer für Zeiten nach der Eröffnung eines insolvenzrechtlichen Verfahrens erwirbt, tritt im Falle eines späteren Betriebsübergangs der Betriebserwerber ein. Die Masse haftet für derartige Ansprüche nur insoweit, als die besonderen Voraussetzungen einer Mithaftung des Betriebsveräußerers vorliegen.

BFH – Urteil, II R 18/03 vom 02.02.2005

Die vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstreckervergütung unterliegt, auch soweit sie eine angemessene Höhe überschreitet, im Regelfall nicht der Erbschaftsteuer, sondern in vollem Umfang der Einkommensteuer.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 113/04 vom 21.10.2004

Der "schwache" Insolvenzverwalter darf grundsätzlich eigene Rechtshandlungen anfechten, die er als vorläufiger Insolvenzverwalter vorgenommen hat. Das gilt nicht, wenn der Gläubiger durch schutzwürdiges Vertrauen auf dem Bestand der Rechtshandlung einen Nachteil erlitten hat.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 22.03 vom 23.09.2004

1. Der Insolvenzverwalter kann nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG als Inhaber der tatsächlichen Gewalt für die Sanierung von massezugehörigen Grundstücken herangezogen werden, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kontaminiert waren. Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).

2. Hat der Insolvenzverwalter die kontaminierten Grundstücke aus der Masse freigegeben, darf er nicht mehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG für deren Sanierung in Anspruch genommen werden; ebenso wenig ist § 4 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BBodSchG entsprechend anwendbar.

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 287/03 vom 26.05.2004

1. Vertragliche Willenserklärungen der Parteien sollen in aller Regel einen rechtserheblichen Inhalt haben; sie dürfen daher im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass sie sich als sinnlos oder wirkungslos erweisen.

2. Die Erklärung einer Insolvenzverwalterin, sie komme persönlich für die Bezahlung erbrachter Leistungen auf, kann als eigener Schuldbeitritt der Verwalterin auszulegen sein.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 13 W 57/03 vom 20.02.2004

Der PKH begehrende Insolvenzverwalter darf nur auf den nach Abzug der Massekosten und Masseschulden verbleibenden Restbarbestand verwiesen werden, der nicht anderweitig zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens benötigt wird.

2. Abzuziehen ist insbesondere die voraussichtlich anfallenden Insolvenverwaltervergütung.

3. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist von der Richtigkeit der Angaben des Insolvenzverwalters auszugehen. Das Gericht ist zu einer Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Insolvenzverwalters ebenso wenig verpflichtet wie zur Überprüfung der Berechtigung der im Insolvenzverfahren bisher getätigten Ausgaben.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 159/94 vom 30.12.2003

Bei der Berechnung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten eines antragstellenden Aktionärs in einem Spruchverfahren nach dem Recht vor dem Inkrafttreten des Spruchverfahrensgesetzes ist der Wertanteil, der auf Aktien nichtantragstellender außenstehender Aktionäre entfällt, auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Zahl der vom Antragsteller gehaltenen Aktien ebenso wie die Gesamtzahl der von den nichtantragstellenden außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien nicht bekannt ist. Im Zweifel ist eine Schätzung durchzuführen, die mangels weiterer sachlicher Anhaltspunkte auch darin bestehen kann, den Geschäftswert im Verhältnis 1:1 antragstellenden und nichtantragstellenden Aktionären zuzurechnen.

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