JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Masseforderung
| Rechtsgebiete: | SGB IV, InsO |
| Schlagworte: | Sozialplan, Abgeltungsanspruch, Arbeitsentgelt, Masseforderung |
| Stichwort: | Masseforderung |
| Leitsatz: | 1) Sieht ein Sozialplan vor, dass zur Kompensation eingetretener Vergütungsminderungen außertarifliche Aufstockungsbeiträge gezahlt werden sollen, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Daran ändert sich nichts, wenn die noch nicht ausgezahlten monatlich fälligen Aufstockungsbeträge in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden. 2) Beziehen sich die noch offenen Aufstockungsbeträge - und damit auch die Einmalzahlung - auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 740/06 | |
| Rechtsgebiete: | ThürKAG, AO 1977, InsO |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Straßenausbaubeitrag, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, Masseforderung, Insolvenztabelle, begründet, Entstehung, Beitragspflicht, Beitragsrecht |
| Stichwort: | Masseforderung |
| Leitsatz: | Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Abgabenschuldverhältnis vollzieht sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nach den jeweils anzuwendenden Vorschriften der Insolvenzordnung. Ansprüche aus einem Abgabenschuldverhältnis (hier: Straßenausbaubeitrag) sind gemäß § 174 Abs. 1 S. 1 InsO beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens i. S. v. § 38 InsO "begründet" wurden. Eine Beitragsforderung ist auch insolvenzrechtlich erst dann "begründet" i. S. v. § 38 InsO, wenn die persönliche Beitragspflicht entstanden ist. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 1283/04 | |
| Rechtsgebiete: | InSO, ZPO |
| Schlagworte: | Insolvenzforderung, Masseforderung, Insolvenzverwalter, Rechtskraft |
| Stichwort: | Masseforderung |
| Leitsatz: | 1. Allein die (irrtümliche) Eintragung einer Forderung in die Insolvenztabelle als Insolvenzforderung hindert nicht deren spätere Geltendmachung als Masseforderung. 2. Die gerichtliche Feststellung einer zur Insolvenztabelle angemeldeten und vom Insolvenzverwalter bestrittenen Forderung erwächst in Rechtskraft nur hinsichtlich des materiellrechtlichen Bestandes der bestrittenen Forderung, nicht aber hinsichtlich des insolvenzrechtlichen Charakters als Insolvenz- und nicht etwa Masseforderung. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 4 U 181/01 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, InsO |
| Schlagworte: | Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung, Masseforderung |
| Stichwort: | Masseforderung |
| Leitsatz: | 1. Beschließen der vorläufige Insolvenzverwalter und der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin im Insolvenzeröffnungsverfahren die vollständige Betriebsstilllegung, so sind die daraufhin ausgesprochenen Kündigungen nicht deshalb unwirksam, weil der Geschäftsführer den geheimen Vorbehalt hegte, unter Entwendung eines Teils der Betriebsmittel eine Betriebsabteilung fortzuführen. 2. Eine Betriebsstilllegung löst dann den Anspruch aus § 113 BetrVG aus, wenn so viele Kündigungen ausgesprochen sind, dass der Betrieb ohne Zustimmung der Belegschaft nicht mehr fortgeführt werden kann und der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats nicht mehr zur Betriebsfortführung führen könnte. 3. Der Anspruch aus § 113 BetrVG stellt eine Insolvenzforderung und keine Masseforderung dar, wenn die Stilllegung des Betriebs vor Insolvenzeröffnung begonnen wurde. 4. § 55 Abs. 2 InsO kommt auch nicht analog zur Anwendung, wenn ein sog. schwacher Insolvenzverwalter mit partieller Ermächtigung zur Alleinvertretung tatsächlich nicht alleine gehandelt hat, sondern die Kündigungen vom Geschäftsführer mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ausgesprochen wurden. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 (9) Sa 211/01 | |
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