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Maß der baulichen Nutzung

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 8 AZR 574/01 vom 08.08.2002

Der Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB setzt ein Auflösungsverschulden mit dem Gewicht eines wichtigen Grundes voraus. Auf die Form der Vertragsbeendigung kommt es nicht an.

BAG – Urteil, 9 AZR 405/00 vom 25.06.2002

§ 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Republik Polen haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.

BAG – Urteil, 9 AZR 439/01 vom 25.06.2002

1. § 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Slowakischen Republik haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.

2. Die Herausnahme der Gruppe der Angestellten aus dem tarifvertraglich geregelten Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

3. Das Revisionsgericht kann eine Widerklage als zugelassen behandeln, wenn das Berufungsgericht den Begriff Sachdienlichkeit verkannt hat.

BAG – Urteil, 8 AZR 459/01 vom 20.06.2002

1. An den Grundsätzen der Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs (vgl. BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326 = AP BGB § 613 a Nr. 18) wird auch unter der Geltung der Insolvenzordnung festgehalten.

2. Danach ist die Haftung eines Betriebserwerbers gem. § 613 a BGB nicht beschränkt, wenn er den Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen hat.

BAG – Urteil, 2 AZR 234/01 vom 13.06.2002

1. Die Falschbeantwortung einer Frage des Arbeitgebers nach früheren "Stasi-Kontakten" kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

2. Das Fragerecht ist allerdings beschränkt durch das betriebliche Interesse und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Damit der Arbeitnehmer die Zulässigkeit der Frage beurteilen kann, muß sie so konkret formuliert sein, daß der Arbeitnehmer zweifelsfrei erkennen kann, wonach gefragt wird.

BAG – Urteil, 2 AZR 327/01 vom 13.06.2002

Der Arbeitnehmer einer Konzernholding genießt, soweit kein Gemeinschaftsbetrieb zwischen der Holding und den Tochtergesellschaften besteht, regelmäßig nur dann Kündigungsschutz, wenn die Holding ihrerseits dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt.

BAG – Urteil, 8 AZR 348/01 vom 18.04.2002

Ein vorsätzlicher Pflichtverstoß führt nur dann zur vollen Haftung des Arbeitnehmers, wenn auch der Schaden vom Vorsatz erfaßt ist.

BAG – Urteil, 10 AZR 458/01 vom 20.03.2002

Von einem Betrieb erbrachte Transportleistungen, die mit baulichen Leistungen des Betriebes iSd. VTV im Zusammenhang stehen, sind arbeitszeitlich den baulichen Leistungen auch dann hinzuzurechnen, wenn darüber hinaus Transportleistungen ohne baulichen Zusammenhang erbracht werden und die Transportleistungen insgesamt die baulichen Leistungen arbeitszeitlich überwiegen.

BAG – Urteil, 2 AZR 158/01 vom 07.03.2002

Zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers an sich geeignete Gründe können auf Grund der zeitlichen Entwicklung und damit verbundener veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Umstände ihr Gewicht verlieren.

BAG – Urteil, 9 AZR 543/00 vom 27.02.2002

1. Die Fälligkeit einer Leistung im Sinne einer Ausschlußfrist hängt nur dann von einer Abrechnung des Anspruchsgegners ab, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche ohne die Abrechnung der Gegenseite nicht erkennen kann.

2. Eine durch Formularvertrag vereinbarte zweistufige vertragliche Ausschlußfrist ist nicht deshalb unzulässigerweise überraschend, weil die zweite Stufe kürzer ist als die erste.

3. Eine vertragliche Ausschlußklausel, nach der Ansprüche innerhalb von zwei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich und innerhalb eines Monats nach ihrer Ablehnung durch die Gegenseite oder Ablauf einer Frist von 14 Tagen ohne Äußerung der Gegenseite gerichtlich geltend gemacht werden muß, ist nicht sittenwidrig.

BAG – Urteil, 4 AZR 37/01 vom 20.02.2002

Unter einer Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne der Tätigkeitsmerkmale für Hausmeister der Lohngruppen des TV Lohngruppen - TdL ist ein Ausbildungsberuf zu verstehen, der den Arbeitnehmer befähigt, die Tätigkeit eines Hausmeisters sachgerecht auszuüben. Da es eine Berufsausbildung zum Hausmeister nicht gibt, muß es für den Begriff des einschlägigen anerkannten Ausbildungsberufs genügen, wenn die Ausbildung ein Grundlagenwissen vermittelt, das für die Tätigkeit eines Hausmeisters benötigt wird.

BAG – Urteil, 10 AZR 45/01 vom 24.10.2001

Die Verlegung von Doppelböden auf höhenverstellbaren Stützen gehört zu den Trocken- und Montagebauarbeiten iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV.

BAG – Urteil, 10 AZR 669/00 vom 26.09.2001

Beim Ausheben von Kabelgräben, dem anschließenden Verlegen der Kabel und dem Wiederauffüllen der Gräben durch denselben Betrieb handelt es sich insgesamt um Kabelleitungstiefbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 25 VTV.

BAG – Urteil, 3 AZR 746/00 vom 21.08.2001

Es hängt vom Inhalt der Versorgungszusage ab, ob die (erlaubte) Privatnutzung eines Geschäftswagens bei der Betriebsrentenberechnung zu berücksichtigen ist.

BAG – Urteil, 5 AZR 561/99 vom 27.06.2001

Ein Kurierdienstfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, und für ausgeführte Frachtaufträge das volle vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erhält, ist kein Arbeitnehmer des Unternehmens, das die Frachtaufträge annimmt und an die Kurierdienstfahrer weitergibt.

BAG – Urteil, 2 AZR 137/00 vom 21.06.2001

Werden nach Einstellung der Produktion die Arbeitsverhältnisse der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt, so liegt in der Regel eine Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft (Betriebsstillegung) vor, wenn im Kündigungszeitpunkt davon auszugehen ist, daß eine eventuelle Wiederaufnahme der Produktion erst nach einem längeren, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum erfolgen kann, dessen Überbrückung mit weiteren Vergütungszahlungen dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.

BAG – Urteil, 10 AZR 438/00 vom 16.05.2001

Für die Zuordnung eines Betriebes zum Dachdeckerhandwerk, der vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV nicht erfaßt wird, kann es ausreichen, wenn mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit in Anspruch nehmende Arbeiten, die auch dem Baugewerbe zuzurechnen sind ("Sowohl-als-auch"-Tätigkeiten) von "gelernten Arbeitnehmern" des Dachdeckerhandwerks ausgeführt werden. Als "gelernter Arbeitnehmer" in diesem Sinne sind nicht nur Gesellen, sondern auch solche Arbeitnehmer anzusehen, die durch fachkundige Einweisung Kenntnisse und Fertigkeiten im Dachdeckerhandwerk über einen eng begrenzten Teil dieses Gewerkes hinaus erworben haben.

BAG – Urteil, 5 AZR 497/99 vom 25.04.2001

1. Der Tatbestand der Verwirkung setzt voraus, daß neben das Zeitmoment das Umstandsmoment tritt. Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen.

2. Wer keine Kenntnis von einem möglichen Anspruch eines Dritten hat, kann auf das Ausbleiben einer entsprechenden Forderung allenfalls allgemein, nicht aber konkret hinsichtlich eines bestimmten Anspruchs vertrauen.

BAG – Urteil, 5 AZR 360/99 vom 25.04.2001

Der auf konkreten Umständen beruhende Vertrauensverlust gegenüber dem Arbeitnehmer vermag, soweit das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber auch dann zu rechtfertigen, wenn die Umstände, auf denen der Vertrauensverlust beruht, objektiv nicht zu verifizieren sind.

BAG – Urteil, 2 AZR 579/99 vom 21.02.2001

Die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen in dem Verhalten des Arbeitnehmers setzt außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, daß dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt wurde.

BAG – Urteil, 8 AZR 336/00 vom 25.01.2001

Leitsätze:

Die am 31. März 1999 im Sport- und Erholungszentrum beschäftigten Arbeitnehmer des Landes Berlin konnten einem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse mit Wirkung vom 1. April 1999 auf die rechtsfähige Anstalt Berliner Bäder-Betriebe widersprechen.

Aktenzeichen: 8 AZR 336/00
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001
- 8 AZR 336/00 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 96 Ca 15398/99 -
Urteil vom 22. Oktober 1999

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 3 Sa 2740/99 -
Urteil vom 7. März 2000

BAG – Urteil, 8 AZR 92/00 vom 14.12.2000

Leitsätze:

Das Verlassen des Arbeitsplatzes einschließlich des Weges auf dem Werksgelände bis zum Werkstor stellt regelmäßig noch eine betriebliche Tätigkeit im Sinne von § 105 Abs. 1 SGB VII dar. Der Weg von dem Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 SGB VII) beginnt mit dem Durchschreiten oder Durchfahren des Werkstores.

Aktenzeichen: 8 AZR 92/00
Bundesarbeitsgericht 8. Senat
Urteil vom 14. Dezember 2000
- 8 AZR 92/00 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 4 Ca 5055/98 -
Urteil vom 8. Oktober 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 7 Sa 408/99 -
Urteil vom 13. Oktober 1999

BAG – Urteil, 6 AZR 444/99 vom 07.12.2000

Leitsätze:

Die Befugnis, kraft Direktionsrechts Ort und Zeit der Arbeitsleistung festzulegen, ist nicht dadurch eingeschränkt, daß der Arbeitgeber bei Abschluß des Arbeitsvertrags auf die für den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers geltende betriebliche Regelung über Zeit und Ort des Beginns und Endes der täglichen Arbeit hingewiesen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber danach über längere Zeit von seinem dahingehenden Direktionsrecht keinen Gebrauch macht.

Aktenzeichen: 6 AZR 444/99
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 7. Dezember 2000
- 6 AZR 444/99 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
- 5 Ca 3481/98 -
Urteil vom 9. Februar 1999

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 4 (3) Sa 375/99 -
Urteil vom 2. Juni 1999

BAG – Urteil, 7 AZR 487/99 vom 25.10.2000

Leitsätze:

Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG setzt voraus, daß sich der drittbezogene Personaleinsatz auf Seiten des Vertragsarbeitgebers darauf beschränkt, einem Dritten den Arbeitnehmer zur Förderung von dessen Betriebszwecken zur Verfügung zu stellen. Keine Arbeitnehmerüberlassung liegt daher vor, wenn die beteiligten Arbeitgeber im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit mit dem Einsatz ihrer Arbeitnehmer jeweils ihre eigenen Betriebszwecke verfolgen.

Aktenzeichen: 7 AZR 487/99
Bundesarbeitsgericht 7. Senat
Urteil vom 25. Oktober 2000
- 7 AZR 487/99 -

I. Arbeitsgericht
Aachen
- 5 Ca 2840/98 d -
Urteil vom 4. Dezember 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 7 Sa 188/99 -
Urteil vom 30. Juni 1999

BAG – Urteil, 4 AZR 572/99 vom 25.10.2000

Leitsatz:

Ein in einem Bauunternehmen iSd. BRTV-Bau beschäftigter gewerblicher Arbeitnehmer, der Untertage verschiedene Arbeiten wie zB Gesteinsverfestigungsarbeiten (zB Strebsaumsanierung), Raubarbeiten (Abbau von Streben in abgearbeiteten Schächten), Gleisbau-, Beton-, Schalungs- und Spitzbeton- sowie Maurerarbeiten in verschiedenen Schachtanlagen verrichtet, hat Anspruch auf den Bauzuschlag nach § 2 Abs. 2 LTV-Bau; er ist "auf Baustellen" und nicht "stationär" iSd. § 3 Abs. 1 LTV-Bau beschäftigt.

Aktenzeichen: 4 AZR 572/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 25. Oktober 2000
- 4 AZR 572/99 -

I. Arbeitsgericht
Wesel
- 4 Ca 1986/98 -
Urteil vom 17. März 1999

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 5 Sa 724/99 -
Urteil vom 19. August 1999

BAG – Urteil, 9 AZR 645/99 vom 24.10.2000

Die Durchführung einer anerkannten Bildungsveranstaltung verstieß während der Geltung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes in der Fassung vom 6. November 1984 nicht gegen die Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes, wenn im Durchschnitt an jedem Tag der Bildungsveranstaltung ein organisierter Lernprozeß über sechs Lerneinheiten a 45 Minuten stattgefunden hat.

BAG – Urteil, 6 AZR 291/99 vom 19.10.2000

Eine Rationalisierungsmaßnahme führt zu einem Wechsel der Beschäftigung iSv. § 1 Abs. 1 Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987, wenn dem von der Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Arbeiter eine neue, andere Tätigkeit übertragen wird. Darauf, ob dies im Wege des Direktionsrechts erfolgt oder durch Änderungskündigung, kommt es nicht an (Aufgabe der Senatsrechtsprechung aus dem Urteil vom 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - AP MTB II Nr. 2).

BAG – Urteil, 5 AZR 240/99 vom 11.10.2000

Leitsätze:

Gehören Sachbezüge zum Arbeitsentgelt und sind sie nicht frei widerruflich - hier: Überlassung eines Firmenfahrzeugs zum unbeschränkten privaten Gebrauch -, so sind sie der Arbeitnehmerin nicht nur während eines Beschäftigungsverbots im Sinne des § 3 Abs. 1, § 4 MuSchG, sondern regelmäßig auch während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MuSchG weiterzugewähren.

Aktenzeichen: 5 AZR 240/99

Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Urteil vom 11. Oktober 2000
- 5 AZR 240/99 -

I. Arbeitsgericht
Ulm
Urteil vom 21. November 1997
- 3 Ca 62/97 -

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
Urteil vom 4. März 1999
- 21 Sa 38/98 -

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 6.99 vom 31.08.2000

Leitsätze:

Auch die Errichtung baulicher Anlagen im bebauten Innenbereich kann ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 8 Abs. 1 BNatSchG sein.

Der bundesrechtliche Begriff des Eingriffs in Natur und Landschaft steht grundsätzlich nicht zur Disposition des Landesgesetzgebers.

Ob eine Überschreitung der Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO 1990 für das Maß der baulichen Nutzung städtebaulich erforderlich im Sinne des Absatzes 3 dieser Vorschrift ist, beurteilt sich nach dem mit der jeweiligen Planung verfolgten städtebaulichen Konzept und danach, ob eine vom städtebaulichen Standard abweichende städtebauliche Aufgabe zu lösen ist (städtebauliche Ausnahmesituation).

Der Zweck, in einem innerstädtischen und durch den öffentlichen Personennahverkehr gut erschlossenen Gewerbe- und Industriegebiet unter Ergänzung und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur und Bebauung für vorhandene Betriebe mit vielen Arbeitsplätzen Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern und Ansiedlungsmöglichkeiten für neue Betriebe zu schaffen, reicht zur Begründung der städtebaulichen Erforderlichkeit einer Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung (§ 17 Abs. 3 BauNVO 1990) im Bebauungsplan aus.

Die Gemeinde darf durch ihre Bauleitplanung die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken ändern und dabei auch die privaten Nutzungsmöglichkeiten einschränken oder gar aufheben; die privaten Eigentümerinteressen müssen allerdings in der nach § 1 Abs. 6 BauGB gebotenen Abwägung als wichtige Belange berücksichtigt werden.

Urteil des 4. Senats vom 31. August 2000 - BVerwG 4 CN 6.99 -

I. VGH Mannheim, Urteil vom 27.11.1998 - Az.: VGH 8 X 1030/98 -

BAG – Urteil, 4 AZR 560/99 vom 30.08.2000

Leitsätze:

Der tariflich vorgesehene jederzeitige Widerruf einer Fahrvereinbarung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten unterliegt nicht der Beschränkung billigen Ermessens.

Aktenzeichen: 4 AZR 560/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 30. August 2000
- 4 AZR 560/99 -

I. Arbeitsgericht
Koblenz Kammern Neuwied
- 11 Ca 2185/98 -
Urteil vom 8. Januar 1999

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 7 Sa 253/99 -
Urteil vom 31. Mai 1999

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