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SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 3 B 287/07 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:EGV, GG, VwGO, SächsBestG, SächsGemO
Schlagworte:Feststellungsklage, Klagebefugnis, Drittrechtsverhältnis, Wettbewerbsfreiheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Willkürverbot, Marktteilnehmer, Konkurrentenklage, Monopolstellung, Benutzungszwang, Städtisches Krematorium, Aschekapsel, Eingefäßurne
Stichwort:Marktteilnehmer
Leitsatz:1. Herstellern von Feuerbestattungsgefäßen fehlt analog § 42 Abs. 2 VwGO die Klagebefugnis für einen Antrag auf Feststellung, dass die Verwendung der Feuerbestattungsgefäße konkurrierender Hersteller in einem städtischen Krematorium wegen Verstoßes gegen Vorschriften, die ihnen keinen Drittschutz vermitteln, rechtswidrig ist.

2. Eine sächsische Gemeinde verstößt nicht gegen das Recht eines Herstellers von Feuerbestattungsgefäßen (hier Eingefäßurnen) auf Gleichbehandlung im Wettbewerb, wenn sie dessen Gefäße in ihrem Krematorium aus Gründen nicht befüllt, die weder willkürlich noch missbräuchlich sind, weil sie dafür ihren auf eine andere Art von Feuerbestattungsgefäßen (hier Aschekapseln) ausgerichteten Betriebsablauf mehr als nur geringfügig ändern müsste.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 3 B 287/07



HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 3127/01 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, EWGRL 94/62, GG, KrW-/AbfG, VerpackV
Schlagworte:Abfall, Abfallentsorgung, Fehlwürfe, Gelber Sack, Getrenntsammlungsgebot, Gewerbebetrieb, Grüner Punkt, Hersteller, Marktteilnehmer, Pilotprojekt, Produktverantwortung, Rechtswidriger hoheitlicher Eingriff, Restmüll, Systembetreiber, Trockenstabilatanlage, Unterlassungsanspruch, Verpackungsrichtlinie, Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, Verpackungsverordnung, Vertreiber, Verursacherprinzip, Vorab-Feststellung, Wettbewerb, duales System, eingerichteter und ausgeübter, flächendeckend, gebrauchte Verkaufsverpackungen, gezielte Erfassung, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Stichwort:Marktteilnehmer
Leitsatz:Die Verpackungsverordnung hat zur Stärkung der Produktverantwortung im Sinne des § 22 KrW-/AbfG die Aufgabe der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen insgesamt und bundesweit aus dem Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung herausgenommen und auf die beteiligte Privatwirtschaft übertragen.

Eine Beteiligung öffentlich-rechtlicher Körperschaften an der gezielten Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher kommt allenfalls dann in Betracht, wenn es sich um die Beteiligung an einem aufgrund der Verpackungsverordnung behördlich festgestellten System handelt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 3127/01


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