JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Marke
| Rechtsgebiete: | BewG |
| Stichwort: | Marke |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Urteil, II R 7/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, UVPG, ROG 1997, BauGB |
| Schlagworte: | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen, im Berufungsverfahren gestellter Hilfsantrag auf Verpflichtung des Beklagten, eine solche Genehmigung für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen zu erteilen, im Verwaltungsverfahren nicht ausdrücklich gestellter immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen, Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Gesteinsabbau im Regionalplan, Grundsätze der Raumordnung als öffentlicher Belang, Ausweisung eines "Restriktionskriteriums Vorbehaltsgebiet" im Flächennutzungsplan, Verunstaltung des Landschaftsbilds, Störung der Funktionsfähigkeit militärischer Fernmeldeanlagen, Platzrunde für einen Sonderlandeplatz, Spruchreife und "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren |
| Stichwort: | Marke |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 B 07.1384 | |
| Rechtsgebiete: | FGO, KraftStG |
| Stichwort: | Marke |
| Volltext: BFH - Beschluss, II B 108/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Alternativität, Streitgegenstand, Teilurteil, Zurückverweisung, Gemeinschaftsmarke, Marke |
| Stichwort: | Marke |
| Leitsatz: | 1. Wird ein einheitlicher Klageantrag mit der Verletzung unterschiedlicher Schutzrechte (hier: Gemeinschaftsmarke und Recht an einem Unternehmenskennzeichen) begründet, liegen unterschiedliche Streitgegenstände vor. Das Klagebegehren kann in einem solchen Fall jedoch alternativ auf diese Streitgegenstände gestützt werden mit der Folge, dass die Klage in vollem Umfang Erfolg hat, wenn sie sich aus einem der Schutzrechte als begründet erweist. Über den Anspruch aus dem weiteren Schutzrecht ergeht dabei keine Entscheidung; dieser Anspruch kann jedoch zum Gegenstand des Berufungsverfahrens werden, wenn das Berufungsgericht den Anspruch unter dem vom Landgericht zuerkannten Gesichtspunkt verneinen sollte. 2. Wegen der einheitlichen Wirkung der Gemeinschaftsmarke im gesamten Gebiet der Gemeinschaft kann über eine hierauf gestütze Klage nicht durch Teilurteil nur über einen Teil des Gebietes entschieden werden, für das mit der Klage Unterlassung begehrt wird. Wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Instanzenzug ist in einem solchen Fall ein Teilurteil auch dann unzulässig, wenn die Verurteilung mit der Verletzung eines anderen Schutzrechtes begründet wird, auf welches die Klage alternativ zur Verletzung der Gemeinschaftsmarke gestützt wird (s. o. Ziffer 1.). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 135/07 | |
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