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Manipulation

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 12 W 11/09 vom 16.02.2009

1. Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens vor Klageerhebung sind auch dann erstattungsfähig, wenn die Klage nicht angedroht ist, der Gegner sich in Folge anwaltlicher Zahlungsaufforderung aber auf eine gerichtliche Inanspruchnahme einstellen muss und aufgrund der Unfallschilderung in Verbindung mit dem Schadensgutachten der ernsthafte Verdacht einer Unfallmanipulation besteht und das Privatgutachten zur Grundlage der Rechtsverteidigung im Prozess wird.

2. Dasselbe gilt für privatgutachtlich erarbeitete Stellungnahmen der selbst nicht sachkundigen Partei zu einem vorläufig gerichtlichen Gutachten. Die Kosten einer Anwesenheit des Privatgutachters im Termin zur Erläuterung des Gerichtsgutachtens sind nur notwendig, wenn dessen Erscheinen durch das Gericht angeordnet war oder zur Erschütterung des für die Partei ungünstigen gerichtlichen Gutachtens fachlich erforderlich war.

3. Die Höhe der notwenigen Privatgutachterkosten richtet sich nach der Vereinbarung und nicht nach JVEG, solange die Ladung des Privatgutachters nicht gerichtlich angeordnet ist. Die Vereinbarung ist in der Regel durch eine Rechnung des Privatgutachters, die die Anzahl der erbrachten Stunden und dem Stundensatz erkennen lässt, nicht hingegen durch eine pauschalisierte Rechnung, hinreichend dokumentiert ist.

3. Nicht notwendig sind nur solche Kosten, die eine einschlägige Honorarverordnung oder die ortsüblichen Honorare unangemessen übersteigen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 75/06 vom 21.09.2006

1. Zu den Indizien für eine Unfallmanipulation.

2. Kein Schadensersatz bei nicht aufgeklärten und in Abrede gestellten Vorschäden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ausl A 42/05 vom 06.09.2006

Zur Unzulässigkeit der Auslieferungshaft, wenn nicht auszuschließen ist, dass die strafrechtlichen Vorwürfe durch die Verfolgungsbehörden des ersuchenden Staates manipuliert wurden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 1.05 vom 31.05.2006

Ein Erwerber, der aufgrund eines Überlassungsvertrages (DDR) zur Nutzung eines Hausgrundstücks berechtigt war und der im Zusammenhang mit der Enteignung unzutreffende Angaben zur Höhe der getätigten und beabsichtigten Investitionen macht, ist als unredlich im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG anzusehen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 356/05 vom 19.09.2005

Zur Annahme eines Betruges bei Einsatz eines manipulierten Einkaufsscheines.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 7.03 vom 22.07.2004

Ein staatliches Vorerwerbsrecht wurde unlauter ausgeübt, wenn der angegebene Erwerbszweck nur vorgeschoben war.

Der Eigentumsverlust infolge eines unlauter ausgeübten staatlichen Vorerwerbsrechts ist grundsätzlich als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 228/03 vom 16.10.2003

1. Die Rüge unvorschriftsmäßiger Besetzung der Richterbank ist nicht verzichtbar.

2. Ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters liegt nicht schon bei unrichtiger Handhabung formaler Vorschriften über die Zuständigkeit vor, sondern erst dann, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Entscheidung bestimmend gewesen sind oder wenn sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.

3. Für die Übertragung auf den Einzelrichter reicht es aus, dass der Geschäftsverteilungsplan des Spruchkörpers die Kriterien bestimmt, nach denen die Mitglieder des Spruchkörpers zuständig werden.

4. Die Begründungspflicht ist erst verletzt, wenn eine Begründung ganz unterblieben ist oder die beigefügten Gründe, dem Kernanliegen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht mehr genügen, die tragenden Entscheidungsgründe knapp, aber verständlich zu vermitteln.

Davon kann erst ausgegangen werden, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 15.01 vom 17.01.2002

Die Veräußerung eines volkseigenen Eigenheimgrundstücks rechtfertigt keine Vermutung der Unredlichkeit des privaten Erwerbers.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 175/08 vom 21.04.2009

LAG-HAMM – Urteil, 13 Sa 336/08 vom 20.06.2008

LAG-HAMM – Urteil, 13 Sa 1100/06 vom 24.11.2006


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