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mangelnde Überbaubarkeit von Abstandsflächen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.1893 vom 15.05.2006

Rechtsgebiete:BayBO
Schlagworte:Werbeanlage, Wirkungen wie von einem Gebäude, Erstreckung von Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück, mangelnde Überbaubarkeit von Abstandsflächen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
Stichwort:mangelnde Überbaubarkeit von Abstandsflächen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
Leitsatz:Eine Abstandsfläche kann aus tatsächlichen Gründen nicht überbaut werden (Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 Alternative 3 BayBO), wenn auf ihr weder ein Gebäude noch eine bauliche Anlage, von der Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen (Art. 6 Abs. 9 BayBO), errichtet werden kann.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 04.1893




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