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THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 190/04 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:VwGO, StVG, FeV, ThürVwVfG
Schlagworte:Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum, Teilnahme am Straßenverkehr, mangelnde Trennfähigkeit, THC-Wert, Anordnung zur Gutachtenvorlage, Verwaltungsaktqualität
Stichwort:mangelnde Trennfähigkeit
Leitsatz:Wird bei einem Verkehrsteilnehmer unmittelbar nach der Fahrt ein THC-Wert von 10,5 ng/ml festgestellt, ist der Schluss auf mangelndes Trennvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig (im Anschluss an das OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -).

Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein Drogenscreening beizubringen, ist auch unter der Geltung der Fahrerlaubnis-Verordnung kein Verwaltungsakt (im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -).
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 2 EO 190/04




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