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Mangelnde Rechtskenntnis

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 2711/99 vom 13.07.2001

Rechtsgebiete:VwGO, 6. VwGOÄndG
Schlagworte:Antragsfrist, gesetzliche Frist, Ausschlussfrist, Fristversäumung, Mangelnde Rechtskenntnis, Verschulden
Stichwort:Mangelnde Rechtskenntnis
Leitsatz:1. Zur Frage, ob die Zwei-Jahres-Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der Fassung des 6. VwGOÄndG einschließlich des Fristbeginns für bereits bekannt gemachte Rechtsvorschriften nach Art. 10 Abs. 4 des 6. VwGOÄndG eine gesetzliche Frist im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO ist oder eine Ausschlussfrist, die einer Wiedereinsetzung nicht zugänglich ist (hier offen gelassen).

2. Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt die Versäumung dieser eindeutig geregelten Frist nicht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 2711/99




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