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Mangelnde passive Prozessführungsbefugnis

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 54/04 vom 03.04.2008

Rechtsgebiete:EStG, FGO, GewStG
Schlagworte:Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag - Mangelnde passive Prozessführungsbefugnis - Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung
Stichwort:Mangelnde passive Prozessführungsbefugnis
Leitsatz:Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 54/04




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