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Mangelnde Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung bei Hinweis des Beschwerdegerichts

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 54/02 vom 15.07.2002

Rechtsgebiete:WEG, FGG
Schlagworte:Mangelnde Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung bei Hinweis des Beschwerdegerichts
Stichwort:Mangelnde Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung bei Hinweis des Beschwerdegerichts
Leitsatz:Für einen nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten, der trotz Hinweises auf die Formvorschriften des § 29 Abs. 1 FGG weder die Unterschrift eines Rechtsanwalts einholt noch die Rechtsantragsstelle aufsucht, kommt die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002, V ZB 36/01).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 54/02




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