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LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 357/08 vom 09.06.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Chefarzt, Vergütung, mangelnde Einigung
Stichwort:mangelnde Einigung
Leitsatz:Kollegialärzte, die gemeinsam eine Abteilung leiten, sind regelmäßig nicht Chefarztvertreter sondern selbst Chefärzte, da kein ärztlicher Vorgesetzter die medizinische Letztverantwortung übernimmt. Ihre Vergütung ist damit tarifvertraglich nicht geregelt sondern nach § 612 BGB festzustellen. Eine Vergütung unterhalb der höchsten tarifvertraglichen Vergütungsgruppe kommt regelmäßig nicht in Betracht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 357/08




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