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JuraForum.deUrteileSchlagwörterMmangelnde Einigung 

mangelnde Einigung

Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 357/08 vom 09.06.2008

Kollegialärzte, die gemeinsam eine Abteilung leiten, sind regelmäßig nicht Chefarztvertreter sondern selbst Chefärzte, da kein ärztlicher Vorgesetzter die medizinische Letztverantwortung übernimmt. Ihre Vergütung ist damit tarifvertraglich nicht geregelt sondern nach § 612 BGB festzustellen. Eine Vergütung unterhalb der höchsten tarifvertraglichen Vergütungsgruppe kommt regelmäßig nicht in Betracht.

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