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Mangelhafte Softwarelieferung

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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 140/01 vom 25.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Mangelhafte Softwarelieferung, Erkennbarkeit des Mangels, Lieferung des Benutzerhandbuchs nicht stets Hauptleistungspflicht
Stichwort:Mangelhafte Softwarelieferung
Leitsatz:1. Die Lieferung eines Benutzerhandbuchs bzw. einer Benutzerdokumentation gehört beim Kauf einer Software zwar grundsätzlich zu den Hauptleistungspflichten des Verkäufers. Dies gilt aber dann nicht, wenn es sich beim Käufer um einen berufsmäßigen Softwareentwickler handelt und die erforderlichen Hilfehinweise während des Programmaufrufs erscheinen.

2. Zur Erkennbarkeit eines Mangels, der in der vertragswidrigen Mitlieferung eines die Nutzung der Software nicht auf unbestimmte Zeit ermöglichenden Codeschlüssels liegt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 140/01




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