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mangelhafte Begründung des tatrichterlichen Urteils

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 437/01 vom 22.10.2001

Rechtsgebiete:OWiG, BKatV
Schlagworte:eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, mangelhafte Begründung des tatrichterlichen Urteils, Absehen vom Fahrverbot, Voreintragung
Stichwort:mangelhafte Begründung des tatrichterlichen Urteils
Leitsatz:1. Das Rechtsbeschwerdegericht kann, wenn das tatrichterliche Urteil ungenügend begründet ist, von der ihm in § 79 Abs. 6 OWiG eingeräumten Möglichkeit, in der Sache selbst zu entscheiden, Gebrauch machen.

2. Zum Absehen vom Fahrverbot, bei einem Betroffenen, der bereist straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 437/01




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