JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mangel der Finanzierbarkeit
| Rechtsgebiete: | BauGB, FStrG, GG, StrWG NRW, VwVfG NRW |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Straßenplanung, planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Mangel der Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit des Vorhabens, inhaltliche Bestimmtheit, Begründung zum Bebauungsplan, Abwägung, Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen, Beachtlichkeit eines Abwägungsfehlers |
| Stichwort: | Mangel der Finanzierbarkeit |
| Leitsatz: | Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint. Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 4.03 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG |
| Schlagworte: | Straßenplanung, Planfeststellung, Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens, Planrechtfertigung, Mangel der Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit des Vorhabens. |
| Stichwort: | Mangel der Finanzierbarkeit |
| Leitsatz: | Leitsätze: Die Art der Finanzierung eines Straßenbauvorhabens unterliegt nicht der fachplanerischen Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG und ist nicht Regelungsgegenstand des Planfeststellungsbeschlusses. Einer Planung, die nicht realisierbar ist, fehlt es an der erforderlichen Rechtfertigung; sie ist rechtswidrig (stRspr, vgl. Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 <128>). Dazu gehört auch der Mangel der Finanzierbarkeit eines Straßenbauvorhabens. Ein Vorhaben, das im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf ausgewiesen ist, muß nicht deshalb unrealisierbar sein, weil die hier - bisher - vorgesehene Privatfinanzierung scheitern könnte. Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Privatfinanzierung von Straßenbauvorhaben kann deshalb offenbleiben. Urteil des 4. Senats vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 12.98 | |
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