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Mangel der Finanzierbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 4.03 vom 18.03.2004

Rechtsgebiete:BauGB, FStrG, GG, StrWG NRW, VwVfG NRW
Schlagworte:Bebauungsplan, Straßenplanung, planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Mangel der Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit des Vorhabens, inhaltliche Bestimmtheit, Begründung zum Bebauungsplan, Abwägung, Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen, Beachtlichkeit eines Abwägungsfehlers
Stichwort:Mangel der Finanzierbarkeit
Leitsatz:Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint.

Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 4.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 12.98 vom 20.05.1999

Rechtsgebiete:FStrG
Schlagworte:Straßenplanung, Planfeststellung, Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens, Planrechtfertigung, Mangel der Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit des Vorhabens.
Stichwort:Mangel der Finanzierbarkeit
Leitsatz:Leitsätze:

Die Art der Finanzierung eines Straßenbauvorhabens unterliegt nicht der fachplanerischen Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG und ist nicht Regelungsgegenstand des Planfeststellungsbeschlusses.

Einer Planung, die nicht realisierbar ist, fehlt es an der erforderlichen Rechtfertigung; sie ist rechtswidrig (stRspr, vgl. Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 <128>). Dazu gehört auch der Mangel der Finanzierbarkeit eines Straßenbauvorhabens.

Ein Vorhaben, das im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf ausgewiesen ist, muß nicht deshalb unrealisierbar sein, weil die hier - bisher - vorgesehene Privatfinanzierung scheitern könnte. Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Privatfinanzierung von Straßenbauvorhaben kann deshalb offenbleiben.

Urteil des 4. Senats vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 12.98


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