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Mandat

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Urteil, 2 StR 302/08 vom 27.03.2009

1. In einem Strafverfahren gegen einen Strafverteidiger stehen weder § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO noch § 148 Abs. 1 StPO der Beschlagnahme und Verwertung von Schreiben des beschuldigten Verteidigers an seinen Mandanten entgegen.

2. Ein Mandatsverhältnis begründet keine Straffreiheit für persönliche Schmähungen Dritter, die ein Strafverteidiger gegenüber seinem Mandanten äußert.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 A 10100/09.OVG vom 23.03.2009

Verzichtet ein wegen Sonderinteresses von einer Abstimmung ausgeschlossenes Mitglied des Gemeinderates vor der Abstimmung auf sein Mandat mit der Folge des Nachrückens einer (nicht wegen Sonderinteresses ausgeschlossenen) Ersatzperson, so verletzt dies unabhängig von den Motiven des Verzichts eine konkurrierende Ratsfraktion nicht in deren Rechten. Ihre Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Verzichts ist unzulässig. Gleiches gilt für die Klage gegen die unter Mitwirkung des nachgerückten Ratsmitgliedes getroffene Sachentscheidung des Gemeinderates (Rechtsgedanke des § 42 Abs. 2 VwGO).

BFH – Urteil, III R 66/07 vom 20.11.2008

1. Ein Steuerbescheid, der vor dem Datum des Bescheids zugestellt wird, ist wirksam bekanntgegeben, so dass die Einspruchsfrist mit Bekanntgabe des Bescheids zu laufen beginnt.

2. Versäumt der Empfänger die Einspruchsfrist, weil er darauf vertraut hat, die Frist ende nicht vor Ablauf eines Monats nach dem Datum des Bescheids, ist regelmäßig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 K 62/06 vom 30.09.2008

1. § 11 Abs. 4 Satz 1 GKG LSA lässt ausdrücklich zu, dass die Verbandssatzung abweichend von Abs. 1 vorsehen kann, dass Verbandsmitglieder mehrere Stimmen haben und dass das Stimmrecht eines Verbandsmitgliedes durch eine entsprechende Zahl von Vertretern ausgeübt wird. Das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 1 Verf LSA werden hierdurch nicht verletzt.

2. Nach § 11 Abs. 4 Satz 3 GKG LSA können die Stimmen eines Verbandsmitgliedes nur einheitlich abgegeben werden. Die Regelung der einheitlichen Stimmabgabe ist nicht zwingend an das in § 11 Abs. 3 Satz 1 GKG LSA vorgesehene imperative Mandat gebunden, das im Übrigen nach der Sonderregelung in § 157 Abs. 1 Satz 5 WG LSA keine Anwendung findet, wenn der Vertreter in Angelegenheiten der Abwasserbeseitigung abstimmt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 U 57/08 vom 15.08.2008

1. Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten.

2. Zur Abgrenzung von Dauermandat und Einzelauftrag zur Prozessvertretung.

3. Zur Frage, ob bereits die Mitteilung des Rechtsanwalts an seine Haftpflichtversicherung ein "Verhandeln" i. S. des § 203 BGB darstellt.

BAG – Beschluss, 1 ABR 40/07 vom 22.07.2008

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in einem Verhaltenskodex das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung regeln will. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk.

BFH – Urteil, IV R 52/04 vom 11.10.2007

Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.

BFH – Urteil, II R 21/05 vom 28.06.2007

Die Übertragung von Vermögen auf eine liechtensteinische Stiftung unterliegt nicht der Schenkungsteuer, wenn die Stiftung nach den getroffenen Vereinbarungen und Regelungen über das Vermögen im Verhältnis zum Stifter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann.

BAG – Urteil, 1 AZR 454/06 vom 19.06.2007

1. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass ein tariflicher Anspruch durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung gekürzt werden kann, und regelt er die Zuständigkeit nicht abweichend vom Betriebsverfassungsgesetz, ist für den Abschluss der Betriebsvereinbarung grundsätzlich der Betriebsrat zuständig. Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat sind nur zuständig, wenn die Voraussetzungen des § 50 BetrVG bzw. des § 58 BetrVG vorliegen.

2. Sofern der Arbeitgeber zu einer die Arbeitnehmer belastenden Regelung der nicht erzwingbaren Zustimmung des Betriebsrats bedarf, kann er über das zuständige Gremium nicht disponieren. Die für freiwillige Leistungen entwickelte Theorie der "subjektiven Unmöglichkeit" findet keine Anwendung.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 59/07 vom 17.04.2007

Zur Erfüllung der innerbetrieblichen Verhandlungs- und Beratungspflichten genügt es, wenn der Betriebspartner, der die Bildung einer Einigungsstelle anstrebt, einen ernsthaften Verhandlungsversuch unternommen hat. Ein Dissens über den Umfang und die ausreichende Erfüllung der Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats steht der Bestellung einer Einigungsstelle über die Beratung eines Interessenausgleichs dann nicht entgegen.

BAG – Beschluss, 7 ABR 63/05 vom 17.01.2007

In § 4 Abs. 2 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eigenständiger nicht betriebsratsfähiger Betriebe zu einem Hauptbetrieb geregelt. Unterhält der Arbeitgeber neben dem nicht betriebsratsfähigen Betrieb mehrere weitere Betriebe und wird die Leitung des nicht betriebsratsfähigen Betriebs in personellen und sozialen Angelegenheiten von der Leitung eines der anderen Betriebe beratend unterstützt, ist dieser Betrieb Hauptbetrieb iSv. § 4 Abs. 2 BetrVG.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 ZB 06.1176 vom 17.11.2006

Verzögerungen im Studienablauf, die durch die Wahrnehmung eines kommunalen Mandats verursacht worden sind, rechtfertigen nicht die Befreiung des Studenten von der Erhebung einer Langzeitstudiengebühr wegen "unbilliger Härte".

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 121/06 vom 27.10.2006

1. Mit der Übernahme des Auftrages zur Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist die Gewerkschaft - nicht anders als ein in gleichartigem Mandat tätiger Rechtsanwalt - verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers im Rahmen dieses Auftrages umfassend wahrzunehmen.

2. Der Begriff des Mandates ist nicht förmlich im Sinne des konkreten Klageauftrages zu verstehen, vielmehr im Sinne des rechtlichen und wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber mit der Erteilung des Mandates erkennbar verfolgt.

3. Richtet sich der Rechtsschutzauftrag auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, dann ist die Gewerkschaft - wie der in entsprechendem Mandat tätige Anwalt - verpflichtet, das Mitglied auf die Notwendigkeit einer Sicherung fortbestehender Ansprüche auf Zahlung des laufenden Gehaltes gegen drohende Verjährung hinzuweisen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 69/06 vom 17.07.2006

Der in einer Markensache einer Anwaltssozietät erteilte Mandatsauftrag beinhaltet nicht automatisch die Beauftragung auch eines sozietätsangehörigen Patentanwalts.

BAG – Beschluss, 1 ABR 18/05 vom 27.06.2006

Für die Ausnahme von der Sozialplanpflicht nach § 112a Abs. 2 Satz 1 BetrVG kommt es auf das Alter des Unternehmens und nicht des Betriebs an.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 65/06 vom 06.06.2006

1. Ein Studierender, dem die Möglichkeit des Austritts aus der Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 1 Satz 3 HSG LSA zur Wahrung seiner Handlungsfreiheit zur Verfügung steht, bedarf nicht (mehr) des Freiheitsschutzes des Art. 2 Abs. 1 GG.

2. Art. 9 Abs. 1 GG betrifft allein die privatautonome Gruppenbildung, nicht die Schaffung öffentlich-rechtlicher Vereinigungen.

3. Die schlichte Verbands- oder Vereinsmitgliedschaft reicht - abgesehen von den Fällen der Pflichtmitgliedschaft und der daraus resultierenden Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG - regelmäßig zur Durchsetzung der Einhaltung rechtmäßigen Verbands(Vereins)handelns nicht aus, da die Rechtskontrolle über ein rechtswidriges Verbands- oder Vereinshandeln den Selbstverwaltungsorganen und Aufsichtsbehörden bzw. den Vereinsorganen und den satzungsmäßig vorgesehenen Stellen obliegt.

4. Kein Verstoß gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG durch Verlautbarungen der Studierendenschaft, die dem einzelnen Mitglied nicht persönlich zugerechnet werden.

5. § 65 Abs. 1 Satz 9 - 11 HSG LSA geben der Studierendenschaft kein - quantitativ eingeschränktes - allgemeinpolitisches Mandat; die Ermöglichung der Diskussion und Veröffentlichung zur allgemeinen gesellschaftlichen Fragen in den Medien ist nicht gleichzusetzen mit eigenen Verlautbarungen der Studierendenschaft, sondern dient gerade der Darstellung der Meinungsvielfalt und der verschiedenen politischen Sichtweisen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 3.05 vom 14.03.2006

1. Die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz, es sei denn, das Vollstreckungsverfahren für das angedrohte Zwangsgeld war zuvor abgeschlossen oder die Zwangsgeldandrohung ist zuvor durch eine neue, niedrigere Zwangsgeldandrohung ersetzt worden. Dann ist dieser frühere Zeitpunkt maßgeblich.

2. Die Androhung eines Zwangsgelds nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG gehörte zu den dem Bundesgrenzschutz obliegenden Aufgaben im Sinne von § 1 Abs. 2 BGSG.

3. Die sachliche Zuständigkeit für Zwangsgeldandrohungen nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG konnte nach § 58 Abs. 1 BGSG nur durch Rechtsverordnung auf die Grenzschutzdirektion übertragen werden.

BAG – Urteil, 2 AZR 83/05 vom 02.03.2006

Steht nach Stilllegung einer Betriebsabteilung nur eine begrenzte Zahl von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einer anderen Abteilung des Betriebs zur Verfügung, genießen nach dem Sinn und Zweck von § 15 KSchG die aktiven Mandatsträger bei der Besetzung der Stellen Vorrang vor den im Nachwirkungszeitraum sonderkündigungsgeschützten Ersatzmitgliedern.

BFH – Beschluss, IV S 10/05 vom 13.10.2005

1. Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen zum 1. Januar 2005 sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden. Wird also mit einer entsprechenden Eingabe nicht die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, ist diese Eingabe weiterhin als Gegenvorstellung im herkömmlichen Sinne zu werten (Beseitigung der im BFH-Beschluss vom 8. September 2005 IV B 42/05, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, geäußerten Zweifel).

2. Mangels einer besonderen Rechtsgrundlage ist die Gegenvorstellung ab 1. Januar 2005 unmittelbar auf Art. 19 Abs. 4 GG zu stützen. Sie ist damit weder fristgebunden noch kostenpflichtig.

BAG – Urteil, 8 AZR 398/04 vom 24.05.2005

Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet, läuft die einmonatige Widerspruchsfrist gem. § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht. Die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB führt aber auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 8 C 05.475 vom 03.05.2005

Wendet sich ein Privater gegen den Verlauf einer öffentlichen Straße auf seinem Grundstück, so ergibt sich die Bedeutung der Sache für ihn regelmäßig aus dem Wert der in Anspruch genommenen Grundstücksfläche.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 249/04 vom 03.03.2005

Zeigt ein Verfahrensbevollmächtigter die Vertretung einer Betreuerin an und reicht sodann "im Namen und im Auftrag des Betroffenen" einen Antrag (hier: auf Entlassung eines weiteren Betreuers mit zusätzlichen Aufgabenkreis) und gegen dessen Ablehnung Beschwerde ein, darf das Rechtsmittel nicht allein wegen insoweit fehlender Beschwerdebefugnis der Betreuerin verworfen werden. Das Landgericht hat vielmehr gegebenenfalls die Frage einer wirksamen Vertretungsbefugnis des Verfahrensbevollmächtigten für den Betroffenen von Amts wegen aufzuklären, insbesondere durch Aufgeben einer Vollmachtvorlage.

BAG – Beschluss, 5 AZN 781/04 (A) vom 15.02.2005

Dem Rechtsmittelgegner ist gem. § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO Prozesskostenhilfe grundsätzlich erst zu gewähren, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 80/04 vom 08.12.2004

1. § 25 Abs. 3 WEG kann wirksam dahingehend abbedungen werden, dass Beschlussfähigkeit vorliegt, wenn mehr als die Hälfte der Eigentumsanteile vertreten ist.

2. Ein Beschluss, durch den der Verwalter unter Befreiung von § 181 BGB ermächtigt wird, die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie einen Rechtsanwalt mit der Interessenwahrnehmung der Wohnungseigentümer zu beauftragen, entspricht grundsätzlich auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verwalter das Mandat sich selbst in seiner Funktion als Rechtsanwalt erteilt.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 175/04 vom 03.11.2004

Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen dahin gehenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Ein gleichwohl gestellter Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.

BAG – Beschluss, 3 AZB 10/04 vom 01.11.2004

Nach § 12a Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG iVm. §§ 495, 91 ZPO hat der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Beklagte Anspruch auf Erstattung der ihm vor dem ordentlichen Gericht entstandenen Kosten. Dazu gehören die Rechtsanwaltskosten auch dann, wenn er sich nach der Verweisung weiter von demselben Rechtsanwalt vertreten lässt.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 119/04 vom 24.09.2004

1. Eine Gemeinde darf keine Wasserversorgungsbeiträge erheben, wenn sie die Aufgabe der Wasserversorgung auf einen privaten Dritten übertragen hat (materielle Privatisierung). In diesem Fall stellt die Wasserversorgung keine öffentliche Einrichtung der Gemeinde mehr dar.

2. Eine Gemeinde darf Wasserversorgungsbeiträge erheben, wenn sie sich zur Erfüllung der Aufgabe der Wasserversorgung eines privaten Dritten bedient (funktionale Privatisierung) und sie die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung behält. Das setzt die Möglichkeit jederzeitiger Einwirkung durch Erlass von Weisungen an den Dritten und dessen Kontrolle voraus. Nur dann stellt die Wasserversorgung eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde dar.

3. Auf die rechtliche Konstruktion der Indienstnahme des Dritten im Rahmen funktionaler Privatisierung (Verwaltungshilfe, Mandat oder Konzession) und seine Stellung im Übrigen (z. B. hinsichtlich der Wahl des Betreiber- oder Betriebsführungsmodells, der Eigentumsverhältnisse in Bezug auf die Versorgungsanlagen oder der tatsächlichen Einziehung der Beiträge) kommt es für die Existenz einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde nicht an.

4. Stehen die Versorgungsanlagen im Eigentum des Dritten, liegt eine "öffentliche" Einrichtung der Gemeinde allerdings nur vor, wenn der Dritte der durch die Gemeinde erfolgten Widmung zustimmt.

5. Wird die öffentliche Einrichtung der Wasserversorgung durch Beiträge finanziert, muss die Gemeinde Vorkehrungen treffen, um ihren dauerhaften Betrieb bei Insolvenz oder sonstigem Ausfall des Dritten sicherzustellen. Insoweit genügt aber grundsätzlich die mit Zustimmung des Dritten erfolgte Widmung.

6. Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands darf weder ein von der Gemeinde an den Dritten zu zahlendes Betreiberentgelt noch ein an ihn bei Beendigung des Betreibervertrags zu zahlender Kaufpreis berücksichtigt werden.

7. Die beitragsfähigen Aufwendungen in Erschließungsvertragsgebieten sind in das angemessene Betriebskapital der öffentlichen Einrichtung einzubeziehen.

8. Die Verschaffung der Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Einrichtung der Wasserversorgung stellt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar.

BAG – Urteil, 10 AZR 469/03 vom 28.04.2004

1. Für die Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters nach § 11 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist lediglich maßgebend, dass er kraft Satzung oder kraft Vollmacht der Gewerkschaft zur Vertretung befugt und die von ihm vertretene Partei Mitglied der Gewerkschaft ist.

2. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Satzung und die Rechtsschutzrichtlinien eine Rechtsschutzgewährung für den jeweiligen Rechtsstreit vorsehen oder zulassen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 71/04 vom 15.04.2004

1. Ein generelles Verbot von Parabolantennen kann nicht durch Mehrheitsbeschluss angeordnet werden.

2. Ein Eigentümerbeschluss, der grundsätzlich ein generelles Verbot von Parabolantennen ausspricht, Ausnahmeregelungen aber aus "verfassungsrechtlichen Gründen" vorsieht, ist wegen fehlender Bestimmtheit auf Anfechtung für ungültig zu erklären.

BFH – Urteil, IV R 50/01 vom 26.02.2004

Rechtsanwälte können die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erforderlichen Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung in der Regel nicht unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigern.

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