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Mandantenschutzklausel eines Steuerberaters

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LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 413/08 vom 14.04.2008

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Konkurrenztätigkeit, Mandantenschutzklausel eines Steuerberaters
Stichwort:Mandantenschutzklausel eines Steuerberaters
Leitsatz:1. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf ein angestellter Steuerberater, wenn kein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist, seinem bisherigen Arbeitgeber Konkurrenz machen und in dessen Kundenstamm eindringen.

2. Eine unbefristete Mandantenübernahmeklausel ist eine Umgehung gemäß § 75 d Satz 2 HGB und von vorneherein rechtsunwirksam.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 413/08




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