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Mandantenschutzklausel

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OLG-CELLE – Urteil, 9 U 46/07 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:GG, BGB
Schlagworte:Mandantenschutzklausel, Abfindungsausschluss, Rechtsanwaltspartnerschaft
Stichwort:Mandantenschutzklausel
Leitsatz:Die Bestimmungen eines Partnerschaftsvertrags für das Ausscheiden von Partnern haben einen angemessenen Ausgleich für den regelmäßig den entscheidenden Wert der Partnerschaft darstellenden Mandantenstamm ("good will") vorzusehen. Regelungen, die einerseits Abfindungsansprüche des Ausscheidenden ausschließen, andererseits den Mandantenstamm den verbleibenden Partnern vorbehalten, gewährleisten diesen Ausgleich nicht. Das kann im Einzelfall zur Unwirksamkeit der Mandantenschutzklausel führen, soweit sie nicht erforderlich ist, um die verbleibenden Partner vor einer illoyalen Verwertung der Erfolge der gemeinsamen Arbeit oder vor einem Missbrauch der Berufsfreiheit zu schützen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 9 U 46/07




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