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OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 112/08 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:BOStB, UWG
Schlagworte:Mandantenabwerbung, Steuerberater, Marktverhaltensregelung
Stichwort:Mandantenabwerbung
Leitsatz:1. § 32 II der Berufsordnung für Steuerberater (BOStB) ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

2. Weist ein Steuerberater nach Ablauf eines dreijährigen vertraglichen Wettbewerbsverbots, das er im Rahmen des Verkaufs seiner Praxis eingegangen war, mit einem persönlichen gehaltenen Schreiben an Mandanten, die zu dem verkauften Mandantenstamm gehörten, auf seine erneut aufgenommene Steuerberatertätigkeit hin, verstößt dies selbst dann gegen § 32 II BOStB, wenn in dem Schreiben nicht ausdrücklich zur Erteilung eines Mandanten aufgefordert wird.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 112/08




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