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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 87/08 vom 16.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Nachweistätigkeit, Nachweis, Tätigkeit, Maklervertrag, Makler, Provision
Stichwort:Makler
Leitsatz:Ein Makler, der einem Anlageinteressenten die Gelegenheit zum Eintritt in Vertragsverhandlungen über ein inhaltlich völlig offenes Investment in Bezug auf ein Grundstück, das der Anlageinteressent später erwirbt, nachweist, erbringt keine Nachweistätigkeit im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 87/08



BFH – Urteil, IV R 77/06 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:EStG, GewStG, AO, FGO
Schlagworte:Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Unbedingte Veräußerungsabsicht - Tatrichterliche Würdigung - Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude - Einspruch gegen Teilabhilfebescheid - Regelungszweck des § 44 FGO - Keine Bindungswirkung zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Einkommensteuer Veröffentlichungen:
Stichwort:Makler
Leitsatz:1. Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist.

2. Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude auf einem --im Anschluss an die Bebauung veräußerten-- Grundstück.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 77/06

BFH – Urteil, IV R 72/07 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Gewerblicher Grundstückshandel - Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke, Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks, Vorhandensein einer unbedingten Veräußerungsabsicht, Einheitliches Feststellungsverfahren
Stichwort:Makler
Leitsatz:1. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben.

2. Ein zeitlicher Zusammenhang von mehr als zwei Jahren zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Das gilt auch dann, wenn der Veräußerer Grundstücksmakler ist oder der Baubranche angehört.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 72/07

BFH – Urteil, IX R 1/07 vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung
Stichwort:Makler
Leitsatz:1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.

2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 1/07


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