JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Makler
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Makler, Nachweis, Kausalität |
| Stichwort: | Makler |
| Leitsatz: | 1. Wirtschaftliche Identität ist zu bejahen, wenn ein Objekt zunächst einer einer Unternehmensgruppe angehörenden Gesellschaft angetragen worden war, dieses Objekt dann von einer anderen Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe zu annähernd dem Preis erworben wird, der im Exposé genannt worden war. 2. Unter besonderen Umständen unterbricht auch das Verstreichen eines zwölfmonatigen Zeitraums zwischen der Nachweisleistung der Maklerin und dem Abschluss des Kaufvertrages die Kausalität nicht; solche besonderen Umstände können gegeben sein, wenn es sich um ein Großobjekt mit beschränktem Interessentenkreis handelt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 18/04 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Stichwort: | Makler |
| Leitsatz: | 1. Wer in eigenem Namen, aber für Rechnung eines anderen ein Einzelunternehmen führt oder persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, wird, sofern das Treuhandverhältnis den Geschäftspartnern gegenüber nicht offengelegt wird, regelmäßig allein wegen seiner unbeschränkten Haftung zum (Mit-)Unternehmer. Dies gilt auch dann, wenn er den Weisungen des Treugebers unterliegt und im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freigestellt ist. 2. Eine hiervon abweichende Beurteilung kann ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn das Unternehmen --wie bei einer Handelsvertretung-- wesentlich durch die persönliche Arbeitsleistung geprägt wird, ein nur geringer Kapitaleinsatz erforderlich ist und die Geschäftsabschlüsse kein nennenswertes wirtschaftliches Risiko bergen. |
| Volltext: BFH - Urteil, III R 21/02 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO, BeurkG, KostO, MaBV |
| Stichwort: | Makler |
| Leitsatz: | 1. Der Einwand der unrichtigen Sachbehandlung gemäß § 16 KostO und die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung spezifisch notarieller Pflichten gegen die Kostenforderung des Notars müssen auch im Verfahren der Notarkostenbeschwerde gemäß § 156 KostO beachtet werden (Anschluss an OLG Stuttgart Justiz 1996, 20/21 und ThürOLG NotBZ 2003, 359). Insoweit können eine Darlegungs- und eine Substantiierungspflicht mit ähnlich hohen Anforderungen wie im Zivilprozess angenommen werden. 2. Ein Bauvorhaben, das zur Anwendbarkeit der Makler- und Bauträgerverordnung führt, liegt nicht vor bei Vereinbarung lediglich geringfügiger Renovierungsarbeiten oder bloßer Schönheitsreparaturen, so dass die kaufvertraglichen Elemente die werkvertraglichen Teile des Rechtsgeschäfts ganz in den Hintergrund treten lassen. 3. Zur Aufklärungspflicht des Notars. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 129/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, Prostitutionsgesetz |
| Stichwort: | Makler |
| Leitsatz: | 1. Es erscheint zweifelhaft, ob eine in der Rechtsgemeinschaft eindeutig herrschende Auffassung über die nicht nur individualethische, sondern auch sozialethische Verwerflichkeit der Prostitutionsausübung festgestellt werden kann. 2. Es ist fraglich, ob in einem Anwesen, das ausschließlich gewerblich genutzt wird, eine Wertminderung der übrigen Teileigentumseinheiten anzunehmen ist, wenn in einer Teileigentumseinheit der Prostitution nachgegangen wird. 3. Kommt es in dem Anwesen zu ungewollten Konfrontationen mit der Prostitutionsausübung in einer Teileigentumseinheit, die als anstößig zu bezeichnen sind, ist dies für die übrigen Teileigentümer nachteilig. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 137/04 | |
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