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Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung

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HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 A 713/08 vom 05.11.2008

Rechtsgebiete:KWG, VwVG
Schlagworte:Abwicklung der Geschäfte, Eigengeschäft, Einstellung des Geschäftsbetriebs, Finanzdienstleistung, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzportfolioverwaltung, Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung
Stichwort:Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung
Leitsatz:Eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts verwaltet ihr Gesellschaftsvermögen als eigenes Vermögen; für den Begriff der Finanzportfolioverwaltung fehlt es an einem Handeln "für andere" (Änderung der Rechtsprechung im Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 -, ESVGH 53, 193).

Eine Mahnung mit Gebühren- und Auslagenfestsetzung gem. § 19 Abs. 2 VwVG kann mit Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 A 713/08




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