JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > männliche Flüchtlinge mittleren Alters
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Afghanistan, Abschiebungsverbot, DVPA, hezb-i-islami, allgemeine Sicherheitslage, Versorgungslage, keine extremen Gefahren, männliche Flüchtlinge mittleren Alters |
| Stichwort: | männliche Flüchtlinge mittleren Alters |
| Leitsatz: | 1. Männliche Flüchtlinge mittleren Alters sind derzeit im Falle der Rückkehr nach Afghanistan in der Regel extremen allgemeinen Gefahren i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG selbst dann nicht ausgesetzt, wenn sie in ihrer Heimat auf fortbestehende familiäre Bindungen nicht zurückgreifen können. 2. Eine extreme Gefahrenlage im vorgenannten Sinne wäre nur dann gegeben, wenn der Flüchtling alsbald nach seiner Rückkehr in eine lebensbedrohliche Bedrängnis geraten würde, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 9.05 | |
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