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Mängelexemplar

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 8/05 (Kart) vom 26.07.2005

Um ein nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BuchpreisbindungsG preisbindungsfreies Mängelexemplar handelt es sich nur, wenn ein Mangel ähnlich einer Verschmutzung oder Beschädigung vorliegt und das Buch deshalb zum regulären Preis nicht verkäuflich ist; eine bloße Kennzeichnung als Mängelexemplar (sog. "Mängelung") begründet allein keinen solchen Mangel und kann daher nicht aus der Preisbindung herausführen.

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