Um ein nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BuchpreisbindungsG preisbindungsfreies Mängelexemplar handelt es sich nur, wenn ein Mangel ähnlich einer Verschmutzung oder Beschädigung vorliegt und das Buch deshalb zum regulären Preis nicht verkäuflich ist; eine bloße Kennzeichnung als Mängelexemplar (sog. "Mängelung") begründet allein keinen solchen Mangel und kann daher nicht aus der Preisbindung herausführen.